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Verzicht auf Verlustvortrag

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    Verzicht auf Verlustvortrag

    Gibt es eine Möglichkeit wie ich auf die Feststellung meines verbleibenden Verlustvortrags aus Kapitaleinkünften für die Zukunft verzichten kann?

    #2
    Gibt es eine Möglichkeit wie ich auf die Feststellung meines verbleibenden Verlustvortrags aus Kapitaleinkünften für die Zukunft verzichten kann?

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      #3
      Gibt es eine Möglichkeit wie ich auf die Feststellung meines verbleibenden Verlustvortrags aus Kapitaleinkünften für die Zukunft verzichten kann?
      Du darfst bei der (inländischen) Bank keine Verlustbescheinigung mehr beantragen, dann bleiben Verluste zukünftig in den Verlustverrechnungstöpfen der Bank

      und werden von dieser vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet. Bei ausländischen Instituten ist diese Vorgehensweise m. W. allerdings nicht möglich.

      Die Verluste, die bereits vom Finanzamt festgestellt wurden, werden von diesem mit passenden Gewinnen verrechnet, daran kannst du nichts ändern.

      Das gewählte Unterforum ist falsch !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Sorry, sofern möglich lösche ich den Eintrag

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          #5
          Es ist nicht beabsichtigt, dass ein Gewinn in Zukunft entsteht, mit dem der Verlust verrechnet werden könnte

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            #6
            Ich werde die Themen zusammenführen, löschen bringt nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Es ist nicht beabsichtigt, dass ein Gewinn in Zukunft entsteht, mit dem der Verlust verrechnet werden könnte
              Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht wirklich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich habe keine Möglichkeit den festgestellten Verlust aus der Vergangenheit zu verrechnen, weshalb ich gerne auf den Verlustvortrag verzichten möchte

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                  #9
                  Ich habe keine Möglichkeit den festgestellten Verlust aus der Vergangenheit zu verrechnen, weshalb ich gerne auf den Verlustvortrag verzichten möchte
                  Aber das macht doch nichts, dann wird er eben weiter vorgetragen. Vielleicht ergibt sich ja in Zukunft mal eine Verrechnungsmöglichkeit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Er hat wahrscheinlich § 56 Satz 2 EStDV gelesen und weiß daher, dass er in der Konstallation bis ans Ende seiner Tage verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben, selbst wenn der vorzutragende Verlust nur 1 € beträgt. Kann ich nur zwei Sachen dazu sagen:
                    1.) Das ist kein Elster-Thema.
                    2.) Persönliches Pech leider.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Ich bin auf der Suche nach einer Lösung. Deine Antwort hat jetzt nicht wirklich einen Mehrwert

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                        #12
                        Sorry, die Lösung ist nunmal damit abfinden oder einen entsprechenden verrechenbaren Gewinn realisieren oder auf eine positive Bundesverfassungsgerichtsentscheidung oder Gesetzesänderung warten. Aber das ist Alles kein Elsterthema, sondern Thema für Deinen steuerlichen Berater. Dass Dir das nicht passt und keinen Mehrwert bringt, ist nachvollziehbar, aber nicht zu ändern.Das ist die Lösung, die Du hier bekommen kannst. Das ist genauso, wie wenn Du den Pförtner bei der Bank fragst, ob man den Vitamin C-Anteil in Zitronen mit Spritzen aufmöbel kann. Der wird Dir auch sagen, seiner Ansicht nach nein, aber wende Dich an die Forschung. Und lautet dann Deine Antwort auch "Ich bin auf der Suche nach einer Lösung. Deine Antwort hat jetzt nicht wirklich einen Mehrwert" ?
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Evtl. Hast du ein Aggressionsproblem

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                            #14
                            Zitat von pflaume123 Beitrag anzeigen
                            Evtl. Hast du ein Aggressionsproblem
                            Nein, hat er nicht, du willst nur nicht verstehen, dass das Problem nichts mit Elster zu tun hat.

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                              #15
                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Sorry, die Lösung ist nunmal damit abfinden oder einen entsprechenden verrechenbaren Gewinn realisieren
                              Ist zwar nicht die reine Lehre, aber was hindert jemand, der z.B. 100€ Verlust aus KAP loswerden will, 100€ als Erträge zu erklären. Ist zwar gelogen, aber Ordnungswidrigkeit oder Straftat sind Verkürzung oder Hinterziehung von Steuern, und hier ist der Effekt schlicht Null, aber der vorgetragene Verlust ist weg.

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