Gibt es eine Möglichkeit wie ich auf die Feststellung meines verbleibenden Verlustvortrags aus Kapitaleinkünften für die Zukunft verzichten kann?
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Keine Ankündigung bisher.
Verzicht auf Verlustvortrag
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Gibt es eine Möglichkeit wie ich auf die Feststellung meines verbleibenden Verlustvortrags aus Kapitaleinkünften für die Zukunft verzichten kann?
und werden von dieser vorgetragen und mit Gewinnen verrechnet. Bei ausländischen Instituten ist diese Vorgehensweise m. W. allerdings nicht möglich.
Die Verluste, die bereits vom Finanzamt festgestellt wurden, werden von diesem mit passenden Gewinnen verrechnet, daran kannst du nichts ändern.
Das gewählte Unterforum ist falsch !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich werde die Themen zusammenführen, löschen bringt nichts.Freundliche Grüße
Charlie24
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Es ist nicht beabsichtigt, dass ein Gewinn in Zukunft entsteht, mit dem der Verlust verrechnet werden könnteFreundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe keine Möglichkeit den festgestellten Verlust aus der Vergangenheit zu verrechnen, weshalb ich gerne auf den Verlustvortrag verzichten möchteFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Er hat wahrscheinlich § 56 Satz 2 EStDV gelesen und weiß daher, dass er in der Konstallation bis ans Ende seiner Tage verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben, selbst wenn der vorzutragende Verlust nur 1 € beträgt. Kann ich nur zwei Sachen dazu sagen:
1.) Das ist kein Elster-Thema.
2.) Persönliches Pech leider.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Sorry, die Lösung ist nunmal damit abfinden oder einen entsprechenden verrechenbaren Gewinn realisieren oder auf eine positive Bundesverfassungsgerichtsentscheidung oder Gesetzesänderung warten. Aber das ist Alles kein Elsterthema, sondern Thema für Deinen steuerlichen Berater. Dass Dir das nicht passt und keinen Mehrwert bringt, ist nachvollziehbar, aber nicht zu ändern.Das ist die Lösung, die Du hier bekommen kannst. Das ist genauso, wie wenn Du den Pförtner bei der Bank fragst, ob man den Vitamin C-Anteil in Zitronen mit Spritzen aufmöbel kann. Der wird Dir auch sagen, seiner Ansicht nach nein, aber wende Dich an die Forschung. Und lautet dann Deine Antwort auch "Ich bin auf der Suche nach einer Lösung. Deine Antwort hat jetzt nicht wirklich einen Mehrwert" ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Zitat von pflaume123 Beitrag anzeigenEvtl. Hast du ein Aggressionsproblem
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenSorry, die Lösung ist nunmal damit abfinden oder einen entsprechenden verrechenbaren Gewinn realisieren
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