Unorthodox, könnte aber funktionieren, solange das Finanzamt nicht zufällig die Steuerbescheinigungen etc. sehen will. Auch wenn ich das mit "verrechenbaren Gewinn realisieren" jetzt nicht wirklich gemeint habe.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Verzicht auf Verlustvortrag
Einklappen
X
-
Die einfachste Lösung ist doch (sofern zeitlich noch möglich) den entstanden Verlust erst gar nicht erklären bzw. einen Antrag auf Änderung des Verlustjahres zu stellen.
Da der Antrag zu Ungunsten ist, gibt es auch keine Bindung an die Einspruchsfrist.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
-
Den müsste das Finanzamt aber ablehnen, da es ja an Recht und Gesetz gebunden ist und die Steuer bzw. den Verlust "richtig" festsetzen muss, auch wenn pflaume123 sich vorsätzlich "benachteiligen" möchte. Und ich verstehe ihn so, dass der Verlust schon festgestellt ist und er eine Lösung für zukünftige Jahre haben möchte.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
Kommentar