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geplante Abschaffung Steuerklassen 3 und 5 und Überführung in Klasse 4 mit Faktor

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    geplante Abschaffung Steuerklassen 3 und 5 und Überführung in Klasse 4 mit Faktor

    Guten Morgen,
    auf Grund des Vorhabens, dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und in die Klasse 4 mit Faktorverfahren überführt werden sollen, sind wir vollkommen verunsichert.
    Ich habe mich im Internet belesen und festgestellt, dass bei uns eine Überführung in die Klasse 4 mit Faktorverfahren nicht möglich ist, da meine Frau kein Einkommen hat und der Faktor kleiner als 1 sein muss. Bei nur einem Einkommen wäre er aber 1.
    Ist das so richtig?

    Wenn ja, dann würde dieses Vorhaben gegen das Grundgesetz verstoßen, da Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Alleinstehende.
    Ich würde dann voll besteuert werden, müsste aber gleichzeitig für meine Frau aufkommen.
    Ich bin Alleinverdiener und meine Ehefrau ist seit Jahrzehnten Hausfrau. Da Ehepaare einander verpflichtet sind und in meiner Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich ist, bezahle ich seit sehr vielen Jahren die Beiträge zu Ihrer KV meiner Frau von meinem Gehalt.




    #2
    Von der Abschaffung der Steuerklasse 3 steht nichts im Koalitionsvertrag. Jetzt warte mal ab, bis es einen Gesetzentwurf gibt.

    Ein Elster-Thema ist das ohnehin nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Muss ich das alles verstehen?
      4 mit Faktor 1 ist identisch zu 4 ohne Faktor, bildet optimal den Fall ab, dass beide gleich verdienen. Im Falle eines Alleinverdieners würde der Faktor deutlich unter 1 sein.
      Der Rest kommt mir sehr ungar vor. Müsste man nicht erstmal damit anfangen, ob das Ehegattensplitting verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist? Das ist aber kein Thema für ein Elsterforum.

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        #4
        Bei einem Alleinverdiener mit Ehefrau liegt der Faktor etwa bei 0,55 (bei 50.000 Brutto) mit steigendem Bruttolohn des verdienenden Ehegatten steigt auch der Faktor (bei BAL 100.000 auf 0,69).
        Wobei ich nicht weiß, ob in der Konstellation überhaupt ein Faktor möglich ist. Die Faktorberechnung klappt nämlich nicht wenn der Ehegatte NULL hat. Zumindest musste ich im Rechner einen BAL der Ef von 1 € eingeben.

        Das Ehegattensplitting wollten diverse früher in der Opossition beheimatete Parteien schon lange abschaffen, da das Lebensmodell mit der Frau zu Hause am Herd, zumindest nach dem politischen Willen schon längst überholt ist.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Es ist doch noch alles unausgegoren. Wenn, dann wird das frühestens zum 01.01.2023 in Kraft treten. Bis dahin Ruhe bewahren und abwarten. Früher gab es auch mal die Diskussion, nur für neu geschlossene Ehen was zu ändern.

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            #6
            Das ganze müsste auch noch durch den Bundesrat. Dort dominiert die CDU. Wenn die klug sind stimmen die nicht zu

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              #7
              Der bayerische Finanzminister hat bereits Ablehnung signalisiert. Er hält die Steuerpflichtigen für mündig genug, die Steuerklassenwahl so zu treffen,

              wie es für sie am besten ist. Vier mit Faktor können Ehegatten/Lebenspartner ja heute auch schon wählen, wenn sie das möchten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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