Guten Morgen,
auf Grund des Vorhabens, dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und in die Klasse 4 mit Faktorverfahren überführt werden sollen, sind wir vollkommen verunsichert.
Ich habe mich im Internet belesen und festgestellt, dass bei uns eine Überführung in die Klasse 4 mit Faktorverfahren nicht möglich ist, da meine Frau kein Einkommen hat und der Faktor kleiner als 1 sein muss. Bei nur einem Einkommen wäre er aber 1.
Ist das so richtig?
Wenn ja, dann würde dieses Vorhaben gegen das Grundgesetz verstoßen, da Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Alleinstehende.
Ich würde dann voll besteuert werden, müsste aber gleichzeitig für meine Frau aufkommen.
Ich bin Alleinverdiener und meine Ehefrau ist seit Jahrzehnten Hausfrau. Da Ehepaare einander verpflichtet sind und in meiner Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich ist, bezahle ich seit sehr vielen Jahren die Beiträge zu Ihrer KV meiner Frau von meinem Gehalt.
auf Grund des Vorhabens, dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft und in die Klasse 4 mit Faktorverfahren überführt werden sollen, sind wir vollkommen verunsichert.
Ich habe mich im Internet belesen und festgestellt, dass bei uns eine Überführung in die Klasse 4 mit Faktorverfahren nicht möglich ist, da meine Frau kein Einkommen hat und der Faktor kleiner als 1 sein muss. Bei nur einem Einkommen wäre er aber 1.
Ist das so richtig?
Wenn ja, dann würde dieses Vorhaben gegen das Grundgesetz verstoßen, da Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen als Alleinstehende.
Ich würde dann voll besteuert werden, müsste aber gleichzeitig für meine Frau aufkommen.
Ich bin Alleinverdiener und meine Ehefrau ist seit Jahrzehnten Hausfrau. Da Ehepaare einander verpflichtet sind und in meiner Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich ist, bezahle ich seit sehr vielen Jahren die Beiträge zu Ihrer KV meiner Frau von meinem Gehalt.
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