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Grenzgänger Schweiz

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    #16
    Hallo, danke für Deine Antwort. Es tut mir leid, ich dachte man könnte allgemein Fragen stellen, unabhängig davon. ob ein Bescheid da ist oder nicht. Bislang wurde mir in diesem Forum auch ganz toll geholfen, wofür ich sehr dankbar bin, und deshalb habe ich mich gestern wieder an Euch gewandt. Aber das Thema ist auch komplex. Ich kann Deine Aussage nachvollziehen, dass ich mich in diesem Fall an einen Steuerberater wenden müsste.

    Aber dennoch hätte ich eine Detailfrage dann in Bezug auf die Steuererklärung 2021, die ich noch machen muss: Bei Anlage N-Aus bei "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" unter Punkt 46 "Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland" und unter Punkt 47 "davon entfallen auf die Tätigkeit für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat". Gibt man dann unter Punkt 47 dann nur die Tage an, die man tatsächlich im Ausland gearbeitet hat oder laut Arbeitsvertrag? Wenn ich z. B. als Grenzgänger einen Monat lang im Ausland gearbeitet habe und von Montag bis Mittwoch (3 Tage) vor Ort war und 2 Tage zu Hause in Deutschland im Homeoffice (5-Tage-Woche), gebe ich dann 20 Tage an (Mo-Fr.) oder 12 Tage (Mo-Mi.), weil ja Donnerstag und Freitag im Homeoffice waren?

    Ich hoffe, Du / Ihr könnt mir in diesem Punkt weiter helfen.

    Danke schon man und viele Grüße

    Elsalina

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      #17
      Es geht immer um die tatsächlichen Arbeitstage. Allerdings gibt es coronabedingt mittlerweile mit ein paar Nachbarländern gefühlt tausend Konsultationsvereinbarungen, um hier insbesondere bei Grenzgängern Härten zu mildern, u.a. auch mit der Schweiz. Darüber hinaus nochmal: Aller Voraussicht nach hast Du gar keine im Land X steuerfreien Arbeitslöhne, also kann ein Eintrag im Abschnitt "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" und damit in Zeile 47 voraussichtlich gar nicht passen, denn voraussichtlich ist der Lohn in beiden staaten steuerpflichtig. Schaue Dir eher mal die Anlage N-Gre (= Anlage N für Grenzgänger) an, die es allerdings nur zur Abgabe in Finanzämtern in Ba-Wü gibt: https://www.formulare-bfinv.de/
      Zuletzt geändert von Picard777; 18.02.2022, 11:18. Grund: verdoppelte Worte "vereinfacht"
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        ... also kann ein Eintrag im Abschnitt "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" und damit in Zeile 47 voraussichtlich gar nicht passen,
        Wenn die Bedingungen nach dem DBA Deutschland-Schweiz für Grenzgänger erfüllt wurden, ist die Anlage N-AUS nicht relevant.

        Dass für 2020 eine hohe Nachzahlung festgesetzt wurde, ist doch nachvollziehbar. Der AG in der Schweiz hat ja nur die Schweizer Abzugsteuer einbehalten,

        das sind ja nur 4,5%. Vorauszahlungen auf die deutsche Einkommensteuer wurden ja wohl nicht geleistet. Wenn in der Anlage N in Zeile 26 alles richtig

        erklärt wurde, hat das deutsche Finanzamt die Schweizer Abzugsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. In der Richtung muss man den Steuerbescheid

        für das Jahr 2020 prüfen und auch bezüglich der berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen. Das ist aber grundsätzlich Sache eines Steuerberaters.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Vielen Dank für Deine Antwort. Ich hatte gesehen, dass es die Anlage N-Gre nur in Ba-Wü gibt. Das FA hatte mir mitgeteilt Anlage N-Aus zu verwenden, Sie haben das nicht beanstandet und natürlich das Einkommen versteuert. Ich frage beim Sachbearbeiter nochmal nach, ob ich beim nächsten Mal nicht doch ein anderes Formular verwenden soll. Vielleicht haben sie es auch einfach passend gemacht. Die Daten ja lagen alle vor.

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            #20
            Das FA hatte mir mitgeteilt Anlage N-Aus zu verwenden,
            Für Grenzgänger in die Schweiz entspricht das nicht der amtlichen Anleitung zu Zeile 26 der Anlage N, die insoweit eindeutig ist:

            Arbeitnehmer, die in Frankreich, Österreich oder der Schweiz ihren Arbeitsort haben und arbeitstäglich zu ihrem Wohnort in Deutschland zurückkehren,
            werden als „Grenzgänger“ bezeichnet. Wurden Sie hiernach als „Grenzgänger“ eingestuft, erklären Sie bitte den im Beschäftigungsland erzielten Arbeitslohn
            ausschließlich in Zeile 26


            Wo hast du eigentlich dann die Schweizer Abzugsteuer erklärt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Wundert mich etwas, dass es die N-Gre offenbar nur für BaWü gibt. Gibt ja noch mehr Bundesländer mit Grenzen zum Ausland mit Grenzgängerregelungen (Schweiz, Österreich, Frankreich).
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #22
                Wundert mich etwas, dass es die N-Gre offenbar nur für BaWü gibt.
                Ist aber schon immer so ! Der Föderalismus lässt grüßen. Nachdem es aber KONSENS gibt, kann sich das irgendwann schon noch ändern.

                https://www.steuer-it-konsens.de/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Dass mit der großen Nachzahlung in Deutschland so ist wie von Dir, Charlie24, geschildert, für mich nachvollziehbar. Mein spekulativer unausgesprochener Gedanke war allerdings, dass Elsalina in der Schweiz ggf. gar nicht dafür gesorgt hat, dass die Begrenzung der schweizer Steuer auf 4,5 % überhaupt angewandt wurde. Und in der deutschen ESt-Erklärung wird sie die schweizrer steuer gar nicht erklärt / nachgewiesen haben, da sie ja immer fälschlich in der Anlage N-AUS im Steuerfreiheitsbereich zugange war.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #24
                    Die Begrenzung der Schweizer Steuer auf 4,5 % wurde angewandt und ich habe die Schweizer Steuer in Anlage N unter Punkt 26 "Schweizerische Abzugssteuer in Schweizer Franken" angegeben.

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                      #25
                      Die Begrenzung der Schweizer Steuer auf 4,5 % wurde angewandt und ich habe die Schweizer Steuer in Anlage N unter Punkt 26 "Schweizerische Abzugssteuer in Schweizer Franken" angegeben.
                      Wenn die Abzugsteuer von deiner deutschen Einkommensteuer abgezogen wurde, was aus dem Bescheid ersichtlich sein sollte, spricht vieles dafür,

                      dass der Steuerbescheid richtig ist. Die Höhe der Nachzahlung ist nicht aussagekräftig, es wurde ja keine deutsche Lohnsteuer einbehalten.

                      Grenzgänger müssen normalerweise Vorauszahlungen leisten, was bei dir ja wohl auch nicht der Fall war.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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