Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vom AG zu wenig abgeführte Lohnsteuer - woran kann es liegen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vom AG zu wenig abgeführte Lohnsteuer - woran kann es liegen?

    Hallo zusammen,

    Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber bekommen und diese mit dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesministerium der Finanzen abgeglichen.

    Es stellt sich heraus, dass mein Arbeitgeber etwa 200€ zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Zu den Hintergründen zur besseren Einschätzung:

    - Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer
    - ganzes Jahr beim selben AG beschäftigt gewesen
    - keine Kurzarbeit oder ähnliches
    - variable Monatsgehälter
    - mehrere Sonderzahlungen in 2021 in unterschiedlichen Monaten gehabt
    - Krankenkasse unterjährig gewechselt
    - freiwillig gesetzlich versichert
    - keine steuerfreien Zuschläge oder derartiges
    - aufgrund des Krankenkasse-Wechsels wurde im Dezember kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt
    - Gehaltsabrechnungen werden vom AG über DATEV erstellt

    Ich habe beim BMF-Rechner gegengeprüft, dass meine Lohnsteuermerkmale/Eingaben korrekt sind, indem ich die Lohnsteuer beispielhaft für einen einzelnen Monat berechnet habe und die damit errechnete Lohnsteuer stimmt mit der entsprechenden Monatsabrechnung überein.

    Frage: Wie ist es überhaupt möglich, dass der AG auf Jahressicht zu wenig Lohnsteuer einbehält? Kann es an den Sonderzahlungen liegen?

    Meine Annahme war, dass es unter solchen "Standard-Bedingungen" gar nicht passieren kann, dass der AG zu wenig Lohnsteuer abführt (vorausgesetzt es liegen keine Fehler vor).

    Da ich als abhängig Beschäftigter in Steuerklasse 1 sonst keine Einnahmen habe, werde ich ganz genau prüfen ob sich die Steuererklärung für 2021 überhaupt lohnt.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von forum12; 25.12.2021, 23:43.

    #2
    Hallo,

    hast du einen Eintrag in Feld 29 -Vorsorgepauschale- auf deiner Lstbescheinigung?
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      hast du einen Eintrag in Feld 29 -Vorsorgepauschale- auf deiner Lstbescheinigung?
      Hallo,

      Feld 29 hat keinen Eintrag auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.

      Danke

      Kommentar


        #4
        Feld 29 hat keinen Eintrag auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.
        Die Nummer 29 betrifft die BMG für den Versorgungsfreibetrag, gemeint war wohl die Nummer 28.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Nummer 29 betrifft die BMG für den Versorgungsfreibetrag, gemeint war wohl die Nummer 28.
          Hallo Charlie24,

          Feld 28 ist ebenfalls leer.

          Kommentar


            #6
            Feld 28 ist ebenfalls leer.
            Das habe ich mir schon gedacht, du bist ja freiwillig in der GKV versichert. Wenn es mehrere Sonderzahlungen gegeben hat, kann es schon daran liegen.

            Richtig nachvollziehen werden wir das im Forum nicht können, es bringt dir ja auch nichts. Wenn zu wenig einbehalten wurde und du eine Steuererklärung

            einreichst, wird das in der Veranlagung korrigiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              Entschuldigung wg Feld 29.
              Habe keine Lstbesch. zur Hand, fand dies auf die Schnelle im Internet
              29. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale
              Im Falle einer privaten Krankenversicherung sind hier Beiträge aufgelistet, die der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug steuermindernd berücksichtigt.

              Lieber 2x gucken
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Danke für eure Antworten. Ich habe noch einmal darüber nachgedacht.

                Es wird wohl tatsächlich an den Sonderzahlungen liegen. Ich habe 4x eine bekommen und zwischen der 3. und 4. gab es eine Gehaltserhöhung. Des Weiteren habe ich etwas schwankende monatliche Einnahmen, die vorher nicht eindeutig bekannt/berechenbar sind.

                Da bei Sonderzahlungen das finale Jahresgehalt näherungsweise bestimmt werden muss um die Lohnsteuer dieser Sonderzahlungen festzustellen (Differenz der Lohnsteuer des erwarteten Jahreseinkommens mit und ohne Bonus), kommt es durch die oben genannten Punkte zu Ungenauigkeiten.

                Andererseits ist es nach wie vor so, dass ich zu keiner Steuererklärung verpflichtet bin und ich daher genau kalkulieren muss, ob sich diese dann überhaupt lohnt (vermutlich lohnt sie sich trotzdem).

                Kommentar


                  #9
                  ... ob sich diese dann überhaupt lohnt (vermutlich lohnt sie sich trotzdem).
                  Am 01.01.2022 werden die Formulare für 2021 in Mein ELSTER freigeschaltet, ab da kannst du ja prüfen, ob sich eine Erklärung für 2021 trotzdem lohnt.

                  Wobei die Steuerberechnung nach meiner Erfahrung so früh im Jahr oft leider noch nicht fehlerfrei ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von forum12 Beitrag anzeigen
                    Danke für eure Antworten. Ich habe noch einmal darüber nachgedacht.

                    Es wird wohl tatsächlich an den Sonderzahlungen liegen. Ich habe 4x eine bekommen und zwischen der 3. und 4. gab es eine Gehaltserhöhung. Des Weiteren habe ich etwas schwankende monatliche Einnahmen, die vorher nicht eindeutig bekannt/berechenbar sind.

                    Da bei Sonderzahlungen das finale Jahresgehalt näherungsweise bestimmt werden muss um die Lohnsteuer dieser Sonderzahlungen festzustellen (Differenz der Lohnsteuer des erwarteten Jahreseinkommens mit und ohne Bonus), kommt es durch die oben genannten Punkte zu Ungenauigkeiten.

                    Andererseits ist es nach wie vor so, dass ich zu keiner Steuererklärung verpflichtet bin und ich daher genau kalkulieren muss, ob sich diese dann überhaupt lohnt (vermutlich lohnt sie sich trotzdem).
                    Durch diese Sonderzahlung muss der AG aber auch den Großbuchstaben S angeben, und dadurch bist du auch verpflichtet.

                    Grundsätzlich kann man auch sagen, wenn am Ende eine Nachzahlung entsteht, wird auch eine Abgabeverpflichtung bestehen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Hendrik93 Beitrag anzeigen

                      Durch diese Sonderzahlung muss der AG aber auch den Großbuchstaben S angeben, und dadurch bist du auch verpflichtet.
                      Der Buchstabe S muss dann eingetragen werden, wenn ich den Arbeitgeber wechsle, im selben Jahr eine Sonderzahlung (vom zweiten AG) gezahlt wird und ich mich weigere meine Lohnsteuerbescheinigung (des 1. AG für dasselbe Jahr) dem neuen AG zu zeigen. Wenn dem AG die info fehlt, kann dieser die Steuer auf die Sonderzahlung nicht vernünftig berechnen und ich bin zur Abgabe verpflichtet.

                      Das liegt in meinem Fall nicht vor, da es keinen AG-Wechsel gab. Meine Lohnsteuerbescheinigung hat keinen Eintrag S.


                      Zitat von Hendrik93 Beitrag anzeigen

                      Grundsätzlich kann man auch sagen, wenn am Ende eine Nachzahlung entsteht, wird auch eine Abgabeverpflichtung bestehen.
                      Das dachte ich auch, aber es scheint Konstellationen zu geben in denen es nicht so ist, daher der Thread.
                      Zuletzt geändert von forum12; 27.12.2021, 09:28.

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn der Arbeitgeber tatsächlich rechtswidrig zu wenig Lohnsteuer einbehalten hätte, dann gibt es natürlich noch außerhalb der ganzen Pflichtveranlagungsgründe die Möglichkeit der Lohnsteuernachforderung.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X