Habe mal eine Frage zum Splitting.
Wenn ich in einen Steuerklassenrechner folgendes eingebe: Ehepartner A 50.000 €, Ehepartner B 0 € Jetzt erscheint als Steuerlast unter IV IV mit Faktor 4440 € und unter III/V 4456 €.
Sind jetzt die 16 € der Splittingvorteil ?
Wenn man überlegt, dass beim Splitting ja 2 mal 25.000 € gerechnet wird, also die Progression erheblich nach unten gedrückt wird. kommt mir 16 € wenig vor.
Wenn ich in einen Steuerklassenrechner folgendes eingebe: Ehepartner A 50.000 €, Ehepartner B 0 € Jetzt erscheint als Steuerlast unter IV IV mit Faktor 4440 € und unter III/V 4456 €.
Sind jetzt die 16 € der Splittingvorteil ?
Wenn man überlegt, dass beim Splitting ja 2 mal 25.000 € gerechnet wird, also die Progression erheblich nach unten gedrückt wird. kommt mir 16 € wenig vor.
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