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    Splitting

    Habe mal eine Frage zum Splitting.
    Wenn ich in einen Steuerklassenrechner folgendes eingebe: Ehepartner A 50.000 €, Ehepartner B 0 € Jetzt erscheint als Steuerlast unter IV IV mit Faktor 4440 € und unter III/V 4456 €.
    Sind jetzt die 16 € der Splittingvorteil ?

    Wenn man überlegt, dass beim Splitting ja 2 mal 25.000 € gerechnet wird, also die Progression erheblich nach unten gedrückt wird. kommt mir 16 € wenig vor.
    Zuletzt geändert von Laie123; 29.12.2021, 11:03.

    #2
    Sind jetzt die 16 € der Splittingvorteil ?
    Nein, natürlich nicht! Den Splittingvorteil kannst du unter der Kombination IV/IV ohne Faktor ablesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. IV/IV ist doch das gleiche wie Einzelveranlagung ?

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        #4
        Charlie24, jetzt verstehe ich gar nichts mehr. IV/IV ist doch das gleiche wie Einzelveranlagung ?
        Genau ! Dort siehst du die Lohnsteuer, die beim Ehemann ohne Splittingvorteil einbehalten würde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Der Sinn des Steuerklassenrechner war ja, ich konnte die zu zahlende Jahreslohnsteuer bei III/V und IV/IV ablesen. Die insgesamt zuzahlende Jahressteuerschuld nach einer Einkommensteuerveranlagung konnte ich nicht ablesen.

          Seit IV/IV mit Faktor hat sich das geändert. Ich kann den Steuerklassenrechner quasi "zweckentfremden" und die tatsächlich zu zahlende Jahressteuerschuld ablesen, ist fast das gleiche wie eine Einkommensteuerveranlagung für Ehepaare. Zumindest wenn sie nichts absetzen können. Also müsste IV/I mit Faktor Splitting sein.
          Zuletzt geändert von Laie123; 29.12.2021, 11:59.

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            #6
            Also müsste IV/I mit Faktor Splitting sein.
            Du meinst IV/IV mit Faktor. Ja, das ist richtig. In deinem Fall mit Ehefrau 0,00 Bruttolohn wirft aber auch III/V ein passendes Ergebnis aus.

            Warum es da überhaupt Abweichungen gibt, keine Ahnung !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hall Charlie, vielen Dank. Dich habe ich schonmal mit Splitting Fragen genervt. Habe das ausgeschnitten. Ab und zu finde ich den Zettel wieder.
              Also viele Grüße nach Bayern.

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                #8
                Hallo,

                Laie123

                Ich weiß nicht welchen Steuerklassenrechner du benutzt oder für welches Jahr.
                Bei mir ergibt sich eine Lohnsteuer von 5098.- für das Jahr 2021

                https://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Der in der SteuerSparerklärung 2022, für Steuerjahr 2021, enthaltende Steuerklassenrechner für das Jahr 2022

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                    #10
                    Hallo,

                    hier noch der Rechner des bmf für 2022
                    https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/...ml?acckey=true

                    Mit III/V 4564.-
                    Mit Faktor: 4564.-
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Hallo FIGUL , vielen Dank. Alles klar jetzt.
                      Tschüss

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