Werte Teilnehmer des Forums,
die Situation ist folgende:
Mein Vater (damals verheiratet) ist aus seinem Haus in ein Altersheim gezogen und hat vor der geplanten Vermietung in seinem Haus u.a. neue Fenster einbauen lassen (Rechnung 2016).
Dann hat er seine Steuer 2016 gemacht, aber nicht die AFA für die Fenster (ca. 12 T€) in Anlage V erklärt, bzw. begonnen auf die folgenden Jahre zu verteilen (ich glaube dies geht, bin mir aber noch nicht sicher, versuche ich noch zu klären).
Er hat stattdessen den Arbeitslohn des Fenstereinbaus als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben.
Dann ist er 2017 verstorben und aus diversen Gründen kann ich jetzt erst die Steuer 2017 für seine Witwe erklären.
Das Haus ist seit 2017 vermietet.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich die Steuer 2016 noch ändern lassen, d.h. die komplette Rechnung 2016 (oder über mehrere folgende Jahre) der Fenster dort noch in Anlage V berücksichtigen lassen?
2. Einfacher fände ich es, wenn ich die Rechnung aus 2016 ohne den Arbeitslohn ab 2017 berücksichtigen könnte, d.h. z.B. auf 5 Jahre verteilt (geht das?) und das erste Jahr 2016 (Rechnungsjahr) wird nicht berücksichtigt, d.h. für 2017 bis 2020 insgesamt noch 4/5. Ist dies möglich?
3. Oder welche Vorgehensweise ist möglich / sinnvoll?
Herzlichen Dank vorab für Antworten!
Holger
die Situation ist folgende:
Mein Vater (damals verheiratet) ist aus seinem Haus in ein Altersheim gezogen und hat vor der geplanten Vermietung in seinem Haus u.a. neue Fenster einbauen lassen (Rechnung 2016).
Dann hat er seine Steuer 2016 gemacht, aber nicht die AFA für die Fenster (ca. 12 T€) in Anlage V erklärt, bzw. begonnen auf die folgenden Jahre zu verteilen (ich glaube dies geht, bin mir aber noch nicht sicher, versuche ich noch zu klären).
Er hat stattdessen den Arbeitslohn des Fenstereinbaus als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben.
Dann ist er 2017 verstorben und aus diversen Gründen kann ich jetzt erst die Steuer 2017 für seine Witwe erklären.
Das Haus ist seit 2017 vermietet.
Nun meine Fragen:
1. Kann ich die Steuer 2016 noch ändern lassen, d.h. die komplette Rechnung 2016 (oder über mehrere folgende Jahre) der Fenster dort noch in Anlage V berücksichtigen lassen?
2. Einfacher fände ich es, wenn ich die Rechnung aus 2016 ohne den Arbeitslohn ab 2017 berücksichtigen könnte, d.h. z.B. auf 5 Jahre verteilt (geht das?) und das erste Jahr 2016 (Rechnungsjahr) wird nicht berücksichtigt, d.h. für 2017 bis 2020 insgesamt noch 4/5. Ist dies möglich?
3. Oder welche Vorgehensweise ist möglich / sinnvoll?
Herzlichen Dank vorab für Antworten!
Holger
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