Guten Abend,
ich würde gerne ein Gewerbe anmelden, um über Ebay Waren anzubieten. Im ersten Jahr würde ich keine Mehrwertsteuer ausweisen (Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG). Bei meinen Recherchen zu den steuerlichen Anforderungen sind ein paar Fragen offen geblieben, die sich auf die Anlage EÜR beziehen:
1. Warenentnahmen
Warenentnahmen können wohl als Betriebseinnahme in Zeile 20 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) eingetragen werden. Aber wie ist bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung die Erläuterung „Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu berücksichtigen.“ zu verstehen? Bezieht sich das nur auf den direkt davor stehenden Satz („Aufwandsentnahmen“) oder muss ich unabhängig von der Kleinunternehmer-Regelung in Zeile 16 die Mehrwertsteuerund in Zeile 20 den Einkaufs-Nettobetrag der entnommenen Waren eintragen?
2. Verpackung und Versand
Sind die Kosten für Verpackung und Versand, zu der inzwischen auch die zu entrichtenden Verpackungs-Lizenzkosten zählen dürften, in Zeile 57(Arbeitsmittel zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur) gut aufgehoben? Ich frage deshalb, weil es auch noch Zeile 59 (Kosten für Verpackung und Transport) gibt.
3. Ebay Gebühren
Sind die Ebay Gebühren in Zeile 60 (Werbekosten zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) gut aufgehoben?
4. PayPal Gebühren
Sind die PayPal Gebühren in Zeile 66 (Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben) mit der Betrags-Bezeichnung „Kosten des Geldverkehrs“ gut aufgehoben?
Die Frage zu Warenentnahmen halte ich persönlich für wichtiger als die anderen, da die Betriebsausgaben bei vernünftigen Bezeichnungen eventuell auch in weniger passenden Kategorien akzeptiert werden könnten. Ich bin da aber vielleicht auch zu naiv. Weiterhin würde mich noch interessieren, ob es bei Warenentnahmen Empfehlungen bezüglich der Menge gibt? Ich würde es nicht übertreiben, kann eine regelmäßige Entnahme durch mich selbst plausibel erklären und fände es sogar befremdlich, vergleichbare Waren von Mitbewerbern zu beziehen. Aber der Umsatz könnte im ersten Jahr gering sein und in dem Fall hätte ich Sorge, dass eine Entnahme ohne eine entsprechende Erläuterung vom Anteil her womöglich merkwürdig wirkt.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Harry Wagen
ich würde gerne ein Gewerbe anmelden, um über Ebay Waren anzubieten. Im ersten Jahr würde ich keine Mehrwertsteuer ausweisen (Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG). Bei meinen Recherchen zu den steuerlichen Anforderungen sind ein paar Fragen offen geblieben, die sich auf die Anlage EÜR beziehen:
1. Warenentnahmen
Warenentnahmen können wohl als Betriebseinnahme in Zeile 20 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) eingetragen werden. Aber wie ist bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung die Erläuterung „Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu berücksichtigen.“ zu verstehen? Bezieht sich das nur auf den direkt davor stehenden Satz („Aufwandsentnahmen“) oder muss ich unabhängig von der Kleinunternehmer-Regelung in Zeile 16 die Mehrwertsteuerund in Zeile 20 den Einkaufs-Nettobetrag der entnommenen Waren eintragen?
2. Verpackung und Versand
Sind die Kosten für Verpackung und Versand, zu der inzwischen auch die zu entrichtenden Verpackungs-Lizenzkosten zählen dürften, in Zeile 57(Arbeitsmittel zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur) gut aufgehoben? Ich frage deshalb, weil es auch noch Zeile 59 (Kosten für Verpackung und Transport) gibt.
3. Ebay Gebühren
Sind die Ebay Gebühren in Zeile 60 (Werbekosten zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) gut aufgehoben?
4. PayPal Gebühren
Sind die PayPal Gebühren in Zeile 66 (Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben) mit der Betrags-Bezeichnung „Kosten des Geldverkehrs“ gut aufgehoben?
Die Frage zu Warenentnahmen halte ich persönlich für wichtiger als die anderen, da die Betriebsausgaben bei vernünftigen Bezeichnungen eventuell auch in weniger passenden Kategorien akzeptiert werden könnten. Ich bin da aber vielleicht auch zu naiv. Weiterhin würde mich noch interessieren, ob es bei Warenentnahmen Empfehlungen bezüglich der Menge gibt? Ich würde es nicht übertreiben, kann eine regelmäßige Entnahme durch mich selbst plausibel erklären und fände es sogar befremdlich, vergleichbare Waren von Mitbewerbern zu beziehen. Aber der Umsatz könnte im ersten Jahr gering sein und in dem Fall hätte ich Sorge, dass eine Entnahme ohne eine entsprechende Erläuterung vom Anteil her womöglich merkwürdig wirkt.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Harry Wagen
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