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Unklarheiten bezüglich Erläuterungen in der Anlage EÜR

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    Unklarheiten bezüglich Erläuterungen in der Anlage EÜR

    Guten Abend,

    ich würde gerne ein Gewerbe anmelden, um über Ebay Waren anzubieten. Im ersten Jahr würde ich keine Mehrwertsteuer ausweisen (Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG). Bei meinen Recherchen zu den steuerlichen Anforderungen sind ein paar Fragen offen geblieben, die sich auf die Anlage EÜR beziehen:

    1. Warenentnahmen
    Warenentnahmen können wohl als Betriebseinnahme in Zeile 20 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) eingetragen werden. Aber wie ist bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung die ErläuterungDie darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu berücksichtigen.“ zu verstehen? Bezieht sich das nur auf den direkt davor stehenden Satz („Aufwandsentnahmen“) oder muss ich unabhängig von der Kleinunternehmer-Regelung in Zeile 16 die Mehrwertsteuerund in Zeile 20 den Einkaufs-Nettobetrag der entnommenen Waren eintragen?

    2. Verpackung und Versand
    Sind die Kosten für Verpackung und Versand, zu der inzwischen auch die zu entrichtenden Verpackungs-Lizenzkosten zählen dürften, in Zeile 57(Arbeitsmittel zum Beispiel Bürobedarf, Porto, Fachliteratur) gut aufgehoben? Ich frage deshalb, weil es auch noch Zeile 59 (Kosten für Verpackung und Transport) gibt.

    3. Ebay Gebühren
    Sind die Ebay Gebühren in Zeile 60 (Werbekosten zum Beispiel Inserate, Werbespots, Plakate) gut aufgehoben?

    4. PayPal Gebühren
    Sind die PayPal Gebühren in Zeile 66 (Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben) mit der Betrags-Bezeichnung „Kosten des Geldverkehrs“ gut aufgehoben?

    Die Frage zu Warenentnahmen halte ich persönlich für wichtiger als die anderen, da die Betriebsausgaben bei vernünftigen Bezeichnungen eventuell auch in weniger passenden Kategorien akzeptiert werden könnten. Ich bin da aber vielleicht auch zu naiv. Weiterhin würde mich noch interessieren, ob es bei Warenentnahmen Empfehlungen bezüglich der Menge gibt? Ich würde es nicht übertreiben, kann eine regelmäßige Entnahme durch mich selbst plausibel erklären und fände es sogar befremdlich, vergleichbare Waren von Mitbewerbern zu beziehen. Aber der Umsatz könnte im ersten Jahr gering sein und in dem Fall hätte ich Sorge, dass eine Entnahme ohne eine entsprechende Erläuterung vom Anteil her womöglich merkwürdig wirkt.

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Harry Wagen
    Zuletzt geändert von HarryWagen; 04.01.2022, 17:50.

    #2
    Du stellst hier im Vorfeld deiner gewerblichen Tätigkeit Fragen, die Steuerrecht betreffen. Unter Warenentnahmen versteht man die Verwendung eingekaufter Waren

    für private Zwecke. Geht es überhaupt darum oder meinst du etwas anderes ?

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Unter Warenentnahmen versteht man die Verwendung eingekaufter Waren

      für private Zwecke. Geht es überhaupt darum oder meinst du etwas anderes ?
      Es geht um die Verwendung eingekaufter Waren für private Zwecke. Ich kann die Waren, die ich verkaufe, gut regelmäßig selbst (ver)brauchen. Ich würde auch nur mich selbst damit versorgen und die Menge wäre absolut gesehen plausibel.

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        #4
        Okay, solange du den Kleinunternehmerstatus in Anspruch nehmen kannst, musst du in Zeile 20 die Entnahmen brutto erklären, Zei8le 16 bleibt leer.

        Nachdem es für Porto, Verpackung und Transport unterschiedliche Zeilen in der EÜR gibt, sollte man den Aufwand, wenn möglich, getrennt erfassen,

        man kann aber die Kosten für den Transport durch Paketdienste natürlich in Zeile 59 der EÜR erfassen und nur das Briefporto in Zeile 57.

        Ebay und PayPal siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...BCr#post343033

        Die Zeilennummern können sich im Übrigen jedes Jahr ändern !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Die Zeilennummern können sich im Übrigen jedes Jahr ändern !
          OK, dann werde ich mir besser ein paar Notizen machen, um später ggf. die neue Position schnell finden zu können.
          Herzlichen Dank für die Informationen, jetzt kann mein Gewerbe guten Gewissens starten.

          Viele Grüße
          Harry Wagen

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