Guten Tag,
ich habe bis zum 30.9.2021 als Lehrer gearbeitet und bin seit 01.10.2021 Rentner. Eine Nebentätigkeit habe ich nicht.
Das Finanzamt hat bisher stets mein Arbeitszimmer in unserer selbst genutzten Eigentumswohnung anerkannt. Die von mir geltend gemachten Kosten lagen immer deutlich unter der Maximalgrenze. Muss ich diese Summe nun für 2021 auf drei Viertel kürzen, da ich das Zimmer ja nur drei Viertel des Jahres als Arbeitszimmer genutzt habe?
Und eine zweite Frage: 2019 habe ich einen recht teuren PC angeschafft, dessen Kosten ich auf drei Jahre gesplittet habe. Für 2021 will ich also das letzte Drittel geltend machen. Muss ich diesen Betrag nun ebenfalls auf drei Viertel kürzen, da der PC ja seit Oktober kein Arbeitsmittel mehr ist?
Ich hoffe, meine Fragen werden nicht als Bitte um Steuerberatung betrachtet. Ich will nur nicht falsche Beträge in meine Steuererklärung eingeben.
Vielen Dank!
ich habe bis zum 30.9.2021 als Lehrer gearbeitet und bin seit 01.10.2021 Rentner. Eine Nebentätigkeit habe ich nicht.
Das Finanzamt hat bisher stets mein Arbeitszimmer in unserer selbst genutzten Eigentumswohnung anerkannt. Die von mir geltend gemachten Kosten lagen immer deutlich unter der Maximalgrenze. Muss ich diese Summe nun für 2021 auf drei Viertel kürzen, da ich das Zimmer ja nur drei Viertel des Jahres als Arbeitszimmer genutzt habe?
Und eine zweite Frage: 2019 habe ich einen recht teuren PC angeschafft, dessen Kosten ich auf drei Jahre gesplittet habe. Für 2021 will ich also das letzte Drittel geltend machen. Muss ich diesen Betrag nun ebenfalls auf drei Viertel kürzen, da der PC ja seit Oktober kein Arbeitsmittel mehr ist?
Ich hoffe, meine Fragen werden nicht als Bitte um Steuerberatung betrachtet. Ich will nur nicht falsche Beträge in meine Steuererklärung eingeben.
Vielen Dank!
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