Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten im Jahr des Renteneintritts

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten im Jahr des Renteneintritts

    Guten Tag,

    ich habe bis zum 30.9.2021 als Lehrer gearbeitet und bin seit 01.10.2021 Rentner. Eine Nebentätigkeit habe ich nicht.

    Das Finanzamt hat bisher stets mein Arbeitszimmer in unserer selbst genutzten Eigentumswohnung anerkannt. Die von mir geltend gemachten Kosten lagen immer deutlich unter der Maximalgrenze. Muss ich diese Summe nun für 2021 auf drei Viertel kürzen, da ich das Zimmer ja nur drei Viertel des Jahres als Arbeitszimmer genutzt habe?

    Und eine zweite Frage: 2019 habe ich einen recht teuren PC angeschafft, dessen Kosten ich auf drei Jahre gesplittet habe. Für 2021 will ich also das letzte Drittel geltend machen. Muss ich diesen Betrag nun ebenfalls auf drei Viertel kürzen, da der PC ja seit Oktober kein Arbeitsmittel mehr ist?

    Ich hoffe, meine Fragen werden nicht als Bitte um Steuerberatung betrachtet. Ich will nur nicht falsche Beträge in meine Steuererklärung eingeben.

    Vielen Dank!

    #2
    Natürlich ist das Steuerberatung. Daher nur ganz knapp: Kürzung auf 3/4, aber höchstens weiter der volle Höchstbetrag von 1.250 €. Zum PC bin ich nicht ganz sicher, m.E. ja. Da aber in 2021 auch für Alt-Hardware die Nutzungsdauer auf ein Jahr gesenkt wurde, besteht dabei vielleicht Spielraum, was Dir Dein steuerlicher Berater sagen wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

      Kommentar

      Lädt...
      X