Hallo zusammen,
sehe ich das richtig, dass ich die Anlage G in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG erst ausfüllen kann, wenn der Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2021 erfolgt ist mit den nötigen Angaben? Es zählen hier nicht die Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2021, sondern die Gewerbesteuer, die für das Jahr 2021 anfällt?
Diese Gewerbesteuererklärung kann ich ja frühestens 31.3.2021 abgeben, da Elster erst dann das entsprechende Formular bereitstell?
Irgendwie hatte ich immer auf dem Schirm, dass ich da nur die wirklichen Zahlungen der entsprechenden Jahre eintrage, die mir für das Jahr 2021 ja schon vorliegen.
sehe ich das richtig, dass ich die Anlage G in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG erst ausfüllen kann, wenn der Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2021 erfolgt ist mit den nötigen Angaben? Es zählen hier nicht die Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2021, sondern die Gewerbesteuer, die für das Jahr 2021 anfällt?
Diese Gewerbesteuererklärung kann ich ja frühestens 31.3.2021 abgeben, da Elster erst dann das entsprechende Formular bereitstell?
Irgendwie hatte ich immer auf dem Schirm, dass ich da nur die wirklichen Zahlungen der entsprechenden Jahre eintrage, die mir für das Jahr 2021 ja schon vorliegen.
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