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Anlage G erst nach Gewrbesteuerbescheid ausfüllbar?

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    Anlage G erst nach Gewrbesteuerbescheid ausfüllbar?

    Hallo zusammen,

    sehe ich das richtig, dass ich die Anlage G in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG erst ausfüllen kann, wenn der Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 2021 erfolgt ist mit den nötigen Angaben? Es zählen hier nicht die Gewerbesteuerzahlungen im Jahr 2021, sondern die Gewerbesteuer, die für das Jahr 2021 anfällt?
    Diese Gewerbesteuererklärung kann ich ja frühestens 31.3.2021 abgeben, da Elster erst dann das entsprechende Formular bereitstell?

    Irgendwie hatte ich immer auf dem Schirm, dass ich da nur die wirklichen Zahlungen der entsprechenden Jahre eintrage, die mir für das Jahr 2021 ja schon vorliegen.

    #2
    Die Gewerbesteuer spielt doch für den in Anlage G einzutragenden Gewinn überhaupt keine Rolle, da sie nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist.

    Abgesehen davon kann man die zu zahlende Gewerbesteuer doch sowieso vorher centgenau ermitteln (steuerlicher Gewinn minus 24.500 € Freibetrag, mal 0,035, mal Gemeinde-Hebesatz).

    Also sagenwirmal

    Handelsrechtlicher Gewinn erst mal 100.000 €
    inkl. Betriebsausgaben von 9.500 € für GewSt-Vorauszahlung
    ergibt 109.500 € steuerlichen Gewinn
    abzüglich 24.500 € Freibetrag
    ergibt 85.000 €
    mal 0,035 ergibt GewSt-Messbetrag von 2.975 €
    mit einem Hebesatz von z.B. 467% ist die tatsächliche GewSt also 13.893,25 €
    (ergibt dann noch eine Nachzahlung von 4.393,25 €, ist hier aber irrelevant)

    Easy, huh?!
    Zuletzt geändert von mhanft; 16.01.2022, 14:46.

    Kommentar


      #3
      Abgesehen davon kann man die zu zahlende Gewerbesteuer doch sowieso vorher centgenau ermitteln
      So sehe ich das auch. Die Angaben sind bekanntlich für die (vorläufige) Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG erforderlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Guten Tag,

        die Angaben müssen in Anlage G der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Aber diese erhalte ich ja erst, nachdem ich die Gewerbesteuererklärung gemacht habe, dieser bearbeitet wurde und ich den Bescheid bekommen habe. Das kann ich auch erst ab 31.3. machen, da erst dann das Formular in Elster verfügbar ist. Klar, kann ich mir das auch selbst ausrechnen. Aber sehe ich das richtig so, dass ich die ganzen Infos wie Messbetag, Hebesatz usw. da eintragen muss? Ich hatte irgendwie in Erinnerung, dass ich in den Vorjahren da nur den gezahlten Betrag eintragen musste?

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          #5
          Das hast Du falsch in Erinnerung.

          Vor Mitte März erfolgt doch sowieso keine Einkommensteuerveranlagung und üblicherweise macht sich der Bearbeiter keine Doppelarbeit und wartet daher den Eingang aller Steuererklärungen ab, damit er die in einem Rutsch bearbeiten kann, da er -wie Du ja auch- die Ergebnisse der Gewerbesteuererklärung braucht. Warte doch einfach bis dahin ab, bereite die ESt-Erklärung vor bis dahin und dann gibst du Alles in einem Rutsch ab. Du siehst doch dann bei der Gewerbesteuererklärung, welcher Messbetrag raus kommt. Multipizieren mit dem Hebesatz unter Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland wirst Du sicher hinbekommen, ich glaube an Dich.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Naja, sooo viel "usw." ist das ja auch nicht:
            • Zeile 4, Kennzifffer 10/11: Der steuerliche Gewinn
            • Zeile 17, Kennziffer 64/65: Der GewSt-Messbetrag (= Zeile 4 minus 24.500 und das mal 0,035, abgerundet auf volle Euro)
            • Zeile 18, Kennziffer 66/67 Die vorige Zeile multipliziert mit dem Hebesatz deiner Gemeinde, aufgerundet auf volle Euro
            Das war's auch schon. Zumindest für 99% unsereins Einzelunternehmer, die "keine besonderen Vorkommnisse" haben (die Freibeträge für etwaige GewSt-Hinzurechnungen sind so hoch, dass da schon irgendwas außergewöhnliches drin sein müsste, damit es da Abweichungen gibt).

            Mit dem obigen Rechenschema bin ich jedenfalls die letzten N Jahre gut gefahren...

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              #7
              Prima, vielen Dank an alle. Ihr hab mir sehr geholfen. :-)

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