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Belegnachreichung via ELSTER funktioniert nicht

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    Belegnachreichung via ELSTER funktioniert nicht

    Hallo,

    seltsamer Effekt - da würde mich mal interessieren, ob das jemand anderes auch schon gehabt hat (und/oder woran das liegen kann):

    Das Finanzamt hat (schriftlich per Post) ein paar Belege zur ESt-Erklärung angefordert. In dem Brief stand, dass man das auch elektronisch machen könne. Also habe ich die Belege in ein paar PDFs gepackt und mit dem "WISO steuer:sparbuch" übermittelt (im Steuerfall der bereits vorher übermittelten ESt-Erklärung).

    Weil dann so lange nichts passiert ist (und ich aus manch anderen Gründen nicht ganz sicher war, ob die Übermittlung tatsächlich geklappt hat), habe ich die Belege später nochmal über die ELSTER-Website hochgeladen. Auch hier habe ich eine positive Quittung erhalten.

    Nun ruft heute die Dame vom Finanzamt an und sagt, sie könne nix lesen - sie habe zwar beide Übermittlungen erhalten, aber in beiden sei alles nur schwarz!

    Wir haben uns dann drauf geeinigt, dass ich die PDFs nochmal per simpler E-Mail (an poststelle...@...finanzamt...) schicke. Das hat dann auch funktioniert, wie mir die nette Dame per E-Mail bestätigte. (Wobei in der automatischen Fußzeile ihrer Mail wie zum Hohn stand: "!!! NEU NEU NEU !!! Vom Finanzamt angeforderte Belege zur Steuererklärung (nicht zu monatlichen/vierteljährlichen Steueranmeldungen) können Sie nun auch datenschutzgerecht elektronisch nachreichen. Voraussetzung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (www.elster.de) oder die Nutzung eines anderen Steuerprogramms, das die elektronische Belegnachreichung unterstützt ("Belegnachreichung zur Steuererklärung"). !!! NEU NEU NEU !!!")

    Ok, das aktuelle Problem ist jetzt gelöst, aber wie kann das sein, dass "geELSTERte" PDFs beim Finanzamt vollständig geschwärzt ankommen? Hat das schon mal jemand erlebt? Woran kann das liegen?

    #2
    ... aber wie kann das sein, dass "geELSTERte" PDFs beim Finanzamt vollständig geschwärzt ankommen? Hat das schon mal jemand erlebt? Woran kann das liegen?
    Keine Ahnung ! Ich habe die Belegnachreichung bestimmt schon öfter als 8-mal genutzt und auch an eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt schon

    PDF-Files angehängt. Das ist alles immer lesbar angekommen. Auch meine Finanzämter liegen in Bayern. Ich habe alles direkt in Mein ELSTER hochgeladen,

    ein Steuerprogramm habe ich dafür bisher noch nicht genutzt . In den Hinweisen steht nur, dass die PDF-Anhänge automatisiert geprüft werden, von Zensur

    steht da nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Nun ruft heute die Dame vom Finanzamt an und sagt, sie könne nix lesen - sie habe zwar beide Übermittlungen erhalten, aber in beiden sei alles nur schwarz!
      Das ist natürlich erstmal dummes Zeug, "alles nur schwarz". Hat sie das wirklich so gesagt, und wenn nicht, wie hat sie es denn gesagt? Als nächstes ist meine Frage dann, hast Du Dir die Dokumente vor dem Versand nochmal angeguckt, waren sie zu dem Zeitpunkt lesbar? Und wenn das tatsächlich so war, dass die Dokumente in Ordnung waren, dann wäre das für mich ein Anlass, dem Finanzamt (vorsichtig gesagt) Feuer unterm Allerwertesten zu machen. Denn es kann ja nicht sein, dass ich ein ordnungsgemäßes Dokument abschicke und dieses Dokument dann angeblich schwarz (geschwärzt, unleserlich) ankommt. Außerdem: lass Dir vom Finanzamt dieses Mail mit dem angelich unleserlichen Dokument doch zurückschicken, dann weißt Du doch, wie das angeblich aussieht.

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        #4
        Ja, sie hat wirklich "alles nur schwarz" gesagt. Die PDFs sind auch heute noch lesbar, und auch in dem Übertragungsprotokoll vom Wiso-Sparbuch (wo auch die ELSTER-Quittung drinsteht) sind alle Seiten lesbar (und sie konnte ja auch die PDFs lesen, das ich ihr per simpler E-Mail geschickt habe - an den PDFs selber lag's also nicht).

        Wie die dort die ELSTER-Übermittlungen empfangen, weiß ich nicht, aber ich glaube nicht, dass sie solche Sachen per simpler E-Mail weiterleiten (oder "zurückschicken") kann.

        Feuer unterm Hintern würde ich vielleicht machen, wenn's meine eigene Steuererklärung gewesen wäre, aber es war eine für einen Angehörigen im Sinne von § 15 AO, so dass ich nur sehr begrenzt Lust und Zeit dafür habe, die Sache weiterzuverfolgen, nachdem ja jetzt alles geklappt hat. Mich hat nur eine mögliche technische Erklärung dafür interessiert...

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          #5
          Außerdem: lass Dir vom Finanzamt dieses Mail mit dem angelich unleserlichen Dokument doch zurückschicken, dann weißt Du doch, wie das angeblich aussieht.
          Was soll das denn bringen ? Die Sachbearbeiter erfinden so etwas nicht. Wenn so ein PDF während der automatisierten Prüfung so beschädigt wird, dass es nicht

          mehr lesbar ist, ist das doch eher ein Thema für die Entwickler der Prüfroutinen. Dass die Anhänge automatisiert geprüft werden, ist ja bekannt:

          Ihre Anhänge werden auf den Servern der Finanzverwaltung automatisiert auf schadhafte Inhalte (z.B. Viren, Trojaner, etc.) geprüft. Zudem werden zum Schutz
          der Systeme in der Finanzverwaltung aktive Inhalte (z.B. interaktive Elemente, Schaltflächen, sich selbständig aktualisierende Texte) aus allen Anhängen
          entfernt.


          Die bei Mein ELSTER hochgeladenen Anhänge lassen sich dort nicht mehr anzeigen, auf dem PC waren sie ja sicher lesbar. Wenn die Übermittlung sowohl

          mit WISO wie mit Mein ELSTER zum gleichen Fehler geführt hat, stellt sich für mich allenfalls die Frage, ob bei der Erzeugung ein spezieller PDF-A Standard

          oder eine PDF-Version verwendet wurden, die für die Rechner der Finanzverwaltung nicht lesbar sind ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ob bei der Erzeugung ein spezieller PDF-A Standard oder eine PDF-Version verwendet wurden, die für die Rechner der Finanzverwaltung nicht lesbar sind ?
            Angesichts des Umstandes, dass Deutschland in so vielen Bereichen die Speerspitze des technischen Fortschritts darstellt, halte ich eine derart hochentwickelte (warum nur gefällt mir das englische Wort sophisticated viel besser an dieser Stelle?) Methode eher für nicht wahrscheinlich.

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              #7
              Ja, sowas in der Richtung wäre vermutlich noch am ehesten denkbar... aber was spezielles (oder PDF/A) wars definitiv nicht. Die Belege selbst waren PDFs, die mir die Fritzbox als empfangene Faxe gemailt hat, und die Bankbelege zu den Handwerkerleistungen hab ich aus dem Online-Banking selber erzeugt (über den Drucker "Microsoft Print to PDF").

              Also alles eigentlich ganz normale Dödel-PDFs... und lesbar waren sie dann am Ende ja auch. Nur bei der ELSTER-Übermittlung sind sie irgendwie kaputtgegangen...

              Vielleicht schreib ich mal die Transfertickets ins Entwicklerforum - das macht mir kaum Arbeit, und möglicherweise haben die ELSTER-Leute ja selber Interesse daran, das mal nachzugucken.
              Zuletzt geändert von mhanft; 19.01.2022, 20:59.

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                #8
                Also alles eigentlich ganz normale Dödel-PDFs...
                Die PDF-Files, die ich bisher hochgeladen habe, stammten auch aus ganz unterschiedlichen Quellen, wobei bisher noch kein geschütztes Dokument

                dabei war. Anfang April werde ich im Rahmen einer Feststellungserklärung für 2021 erstmals einen Originalkontoauszug einer Bank hochladen, der

                verschlüsselt und gegen Veränderungen geschützt ist. Mal sehen, ob der die automatische Prüfung übersteht. Ich weiß das mit dem Beleg deshalb

                bereits heute, weil die zuständige Sachbearbeiterin inzwischen Belege nicht mehr sofort nachfordert, sondern in den Steuerbescheid für das Jahr 2020

                geschrieben hat: Bitte reichen sie mit der Steuererklärung für 2021 folgende Unterlagen ein: 1. ... 2. usw.

                Das muss ich mir natürlich dann entweder sofort aufschreiben oder die Belege gleich in den Steuerordner für das Jahr 2021 kopieren, sonst würde ich

                das nach einem Jahr nicht mehr im Kopf haben. Vorteil für mich ist, dass die Erklärung 2020 nicht liegen geblieben ist, bis ich Belege nachgereicht habe.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Mir ist das problem bislang auch noch nicht untergekommen. Alles was ich bislang als PDF hochgeladen habe, war auch lesbar.
                  Ich schätze mal, da war wirklich ein Fehler im system beim hochladen. Wäre höchstens noch Intressant zu wissen, ob man den Fehler aktuell noch reproduzieren kann.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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