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Mieteinnahmen ohne Gewinn

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    Mieteinnahmen ohne Gewinn

    Da ich nirgendwo auch nur annähernd etwas dazu finden kann, versuche ich es nun hier. Wenn eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 2 Erben, eine Immobilie erbt und diese dann vermietet, damit ein Erbe dem anderen mit der Nettomiete nach und nach seinen Erbteil auszahlt, dann wird ja kein Gewinn gemacht. Müssten die Mieteinnahmen dann nicht steuerfrei sein? Ich wäre dankbar für eine unverbindliche Antwort, damit ich einschätzen kann, ob es sich lohnt, dafür eine verbindliche, kostenpflichtige Auskunft einzuholen.

    #2
    ... damit ein Erbe dem anderen mit der Nettomiete nach und nach seinen Erbteil auszahlt, dann wird ja kein Gewinn gemacht. Müssten die Mieteinnahmen dann nicht steuerfrei sein?
    Da unterläuft dir ein massiver Denkfehler ! Natürlich muss der Überschuss versteuert werden und zwar von jedem Beteiligten zur Hälfte.

    Ausgleichszahlungen musst du aus den bereits versteuerten Einkünften leisten, die sind für die Einkommensbesteuerung nicht relevant.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn einer den anderen sofort auszahlen würde, wäre es ja auch steuerfrei, denn Erbschaftsteuer würde nicht anfallen, wenn sich da nichts ändern. Deswegen dachte ich, wenn der Erbteil in Raten über die Mieteinnahmen durch die gemeinsame Immobilie ausgezahlt wird, wäre das steuerfrei. Denn so macht ja niemand Gewinn, der eine übernimmt so nach und nach den Erbteil des anderen und der andere bekommt nach und nach, was er sowieso steuerfrei bekommen hätte.

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        #4
        Hallo,

        Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind 2 Paar Stiefel.
        Was meint Steuerberater Charlie24 dazu?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Was meint Steuerberater Charlie24 dazu?
          Nichts ! Was soll man dazu auch sagen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dann habe ich eine Folgefrage, wenn z.B. eine Wohnung über einen Kredit gekauft wird, kann man die Kreditraten irgendwie steuerlich verrechnen, weil das von den erzielten Mieteinnahmen wieder abgeht. Wenn man die Mieteinnahmen aber komplett an jemand anderen weitergibt, hätte man real ja garkeinen Überschuss oder verstehe ich da immer noch alles falsch? Bitte nicht böse sein, bisher hab eine jährlich meine Steuerklärung gemacht, einfach die Lohnsteuer, mit allem anderen hatte ich bisher nichts zu tun.

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              #7
              Zitat von Deidree Beitrag anzeigen
              Dann habe ich eine Folgefrage, wenn z.B. eine Wohnung über einen Kredit gekauft wird, kann man die Kreditraten irgendwie steuerlich verrechnen, weil das von den erzielten Mieteinnahmen wieder abgeht. Wenn man die Mieteinnahmen aber komplett an jemand anderen weitergibt, hätte man real ja garkeinen Überschuss oder verstehe ich da immer noch alles falsch? Bitte nicht böse sein, bisher hab eine jährlich meine Steuerklärung gemacht, einfach die Lohnsteuer, mit allem anderen hatte ich bisher nichts zu tun.
              Hallo,

              nur soviel,

              Die Kreditraten kannst du nicht verrechnen, sondern die Zinsen (bei vermieteten Objekten)
              mehr dazu findest du in der Suchmaschine deines Vertrauens.
              Konkrete Fragen zu Mein Elster hast du nicht.
              Gruß FIGUL

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                #8
                wenn z.B. eine Wohnung über einen Kredit gekauft wird, kann man die Kreditraten irgendwie steuerlich verrechnen,
                Die darin enthaltenen Schuldzinsen ja, die Tilgung natürlich nicht.

                Wenn du den Überschuss aus der Vermietung an jemand weitergibst, damit der dir im Gegenzug seinen Anteil an der geerbten Wohnung überträgt, hat das mit

                der Einkommensteuer nichts zu tun. Da müsst ihr im Übrigen zum Notar gehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zum Notar gehts auf jeden Fall, deswegen versuche ich ja soviel wie möglich an Infos zusammen zu tragen. Wir wollen einen Erbvertrag machen und im Idealfall erreichen, dass keiner der beiden Erben Verlust macht, wenn das Erbe geteilt wird. Das ist der Grund für meine Fragen.
                  Auf jeden Fall, vielen Dank für die Antworten.
                  Oh eine Info wäre noch interessant für mich, auch wenns für die Profis hier vielleicht blöd klingt. Kann man aus einem Steuerbescheid ersehen, wieviel der gezahlten Steuern auf die Mieteinnahmen zurückzuführen sind. Hoffentlich versteht ihr, was ich meine.

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                    #10
                    Zitat von Deidree Beitrag anzeigen
                    Zum Notar gehts auf jeden Fall, deswegen versuche ich ja soviel wie möglich an Infos zusammen zu tragen. Wir wollen einen Erbvertrag machen und im Idealfall erreichen, dass keiner der beiden Erben Verlust macht, wenn das Erbe geteilt wird. Das ist der Grund für meine Fragen.
                    Auf jeden Fall, vielen Dank für die Antworten.
                    Oh eine Info wäre noch interessant für mich, auch wenns für die Profis hier vielleicht blöd klingt. Kann man aus einem Steuerbescheid ersehen, wieviel der gezahlten Steuern auf die Mieteinnahmen zurückzuführen sind. Hoffentlich versteht ihr, was ich meine.
                    Hallo,

                    direkt sehen kannst du es nicht.
                    Das musst du schon selbst ausrechnen
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      Nein, das kann man nicht direkt sehen.
                      Du siehst wie sich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt und die dafür insgesamt festgesetzte Steuer.
                      Der Rest ist Mathematik :-)

                      "Mathe und Deutsch sind meine drei gutsten Fächer"
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Dankeschön!

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                          #13
                          Hallo,

                          hier findest du einen Ekst-Rechner

                          https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...st-result=true
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Man kann den anteiligen Überschuss in der Erklärung vorübergehend entfernen, dann sieht man die Differenz in der Steuerberechnung.

                            Wegen des progressiven Steuertarifs ist das aber nur bedingt aussagekräftig. Man kann auch einfach mit der Durchschnittsbelastung rechnen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Vielen Dank für eure Hilfe!

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