Hallo,
ich habe folgende Frage : es geht (im Rahmen meiner EInkommensteuererklärung) um die nachträgliche Versteuerung von Aktiendividenden (Namensaktien, kein Aktienfond sondern eine einzelne Aktie), die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Ausland (Frankreich) wurde eine Quellensteuer von 12,8% einbehalten, die in D. anrechenbar ist, wenn ich richtig verstanden habe.
Meine Frage ist : reicht es, wenn ich den Betrag in Zeile 19 der Anlage KAP eintrage, in Zeile 40 und 41 die angerechnete bzw anrechenbare ausländische Steuer eintrage, Belege miteinreiche, oder muss ich noch die Anlage Kap inv (die mich ziemlich überfordert) ausfüllen ?
Ich mache das im Rahmen des Lohnsteuersausgleichs mit günstiger Prüfung in der Anlage KAP:
VIelen Dank im voraus für eine Antwort!
ich habe folgende Frage : es geht (im Rahmen meiner EInkommensteuererklärung) um die nachträgliche Versteuerung von Aktiendividenden (Namensaktien, kein Aktienfond sondern eine einzelne Aktie), die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Ausland (Frankreich) wurde eine Quellensteuer von 12,8% einbehalten, die in D. anrechenbar ist, wenn ich richtig verstanden habe.
Meine Frage ist : reicht es, wenn ich den Betrag in Zeile 19 der Anlage KAP eintrage, in Zeile 40 und 41 die angerechnete bzw anrechenbare ausländische Steuer eintrage, Belege miteinreiche, oder muss ich noch die Anlage Kap inv (die mich ziemlich überfordert) ausfüllen ?
Ich mache das im Rahmen des Lohnsteuersausgleichs mit günstiger Prüfung in der Anlage KAP:
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