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Frage zu Anlage KAP und KAP INV (ausländische Einnahmen)

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    Frage zu Anlage KAP und KAP INV (ausländische Einnahmen)

    Hallo,

    ich habe folgende Frage : es geht (im Rahmen meiner EInkommensteuererklärung) um die nachträgliche Versteuerung von Aktiendividenden (Namensaktien, kein Aktienfond sondern eine einzelne Aktie), die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Im Ausland (Frankreich) wurde eine Quellensteuer von 12,8% einbehalten, die in D. anrechenbar ist, wenn ich richtig verstanden habe.
    Meine Frage ist : reicht es, wenn ich den Betrag in Zeile 19 der Anlage KAP eintrage, in Zeile 40 und 41 die angerechnete bzw anrechenbare ausländische Steuer eintrage, Belege miteinreiche, oder muss ich noch die Anlage Kap inv (die mich ziemlich überfordert) ausfüllen ?
    Ich mache das im Rahmen des Lohnsteuersausgleichs mit günstiger Prüfung in der Anlage KAP:

    VIelen Dank im voraus für eine Antwort!

    #2
    Die Anlage KAP-Inv betrifft rein Erträge aus Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen.

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      #3
      multi : Danke für die Antwort, habe ich richtig verstanden, dass in dem Fall die Anlage KAP mit Belegen ausreicht, weil einzelne Aktien nicht zu Investmentfonds zählen ?

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        #4
        Danke für die Antwort, habe ich richtig verstanden, dass in dem Fall die Anlage KAP mit Belegen ausreicht, weil einzelne Aktien nicht zu Investmentfonds zählen ?
        Das hast du richtig verstanden, Aktien sind keine Fonds. Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, muss man immer erklären,

        nicht nur, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Charlie24 vielen Dank! Ich bin froh, dass ich nur die Anlage KAP ausfüllen muss (die verstehe ich noch...)

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