Ich möchte mich über die Notwendigkeit/Möglichkeit und Vorteile eines Wechsels der Steuerklasse I nach II nach der Geburt eines Kindes informieren, obwohl ich ledig und mit meinem Partner und Vater des Kindes nicht verheiratet bin. Welches Formular muss ich einreichen, um diese Änderung vorzunehmen? Vielen Dank im Voraus
							
						
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				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Wechsel der Steuerklasse von I nach II. Alleinerziehend
				
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 Falls ihr zusammenlebt, gibt es keine Steuerklasse 2 für dich, da kann für jeden Elternteil nur ein Kinderfreibetrag von 0.5 eingetragen werden.obwohl ich ledig und mit meinem Partner und Vater des Kindes nicht verheiratet bin.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Wechsel der Steuerklasse von I nach II. Alleinerziehend
									
									
									Wechsel der Steuerklasse von I nach II. Alleinerziehend
								 
	
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