Ich möchte mich über die Notwendigkeit/Möglichkeit und Vorteile eines Wechsels der Steuerklasse I nach II nach der Geburt eines Kindes informieren, obwohl ich ledig und mit meinem Partner und Vater des Kindes nicht verheiratet bin. Welches Formular muss ich einreichen, um diese Änderung vorzunehmen? Vielen Dank im Voraus
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Keine Ankündigung bisher.
Wechsel der Steuerklasse von I nach II. Alleinerziehend
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obwohl ich ledig und mit meinem Partner und Vater des Kindes nicht verheiratet bin.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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