Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur EÜR mit Umsatzsteuer für 2021. Im Feld 14 müssen Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen eingefügt werden. Ich verkaufe Bücher (Steuersatz 7%). In 2020 gab es ja zeitweilig wegen Corona den ermäßigten Steuersatz von 5%. Ich hatte im Kalenderjahr 2021 noch Einnahmen zu dem ermäßigten Steuersatz aus 2020 (Zuflussprinzip). Also Rechnungen vom Dezember 2020 wurden Anfang 2021 bezahlt, mit 5%Umsatzsteuer. Wenn ich nun die Summe der Betriebseinnahmen 2021 in Zeile 14 eintrage und dann die Summe der vereinnahmten Umsatzsteuer 2021 in Zeile 16, kommt folgende Meldung:
„Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.“
Ich wäre dankbar für Hinweise, wie ich mit diesem Problem umgehen soll.
Viele Grüße
ich habe eine Frage zur EÜR mit Umsatzsteuer für 2021. Im Feld 14 müssen Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen eingefügt werden. Ich verkaufe Bücher (Steuersatz 7%). In 2020 gab es ja zeitweilig wegen Corona den ermäßigten Steuersatz von 5%. Ich hatte im Kalenderjahr 2021 noch Einnahmen zu dem ermäßigten Steuersatz aus 2020 (Zuflussprinzip). Also Rechnungen vom Dezember 2020 wurden Anfang 2021 bezahlt, mit 5%Umsatzsteuer. Wenn ich nun die Summe der Betriebseinnahmen 2021 in Zeile 14 eintrage und dann die Summe der vereinnahmten Umsatzsteuer 2021 in Zeile 16, kommt folgende Meldung:
„Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.“
Ich wäre dankbar für Hinweise, wie ich mit diesem Problem umgehen soll.
Viele Grüße
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