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EÜR für 2021

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    EÜR für 2021

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur EÜR mit Umsatzsteuer für 2021. Im Feld 14 müssen Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen eingefügt werden. Ich verkaufe Bücher (Steuersatz 7%). In 2020 gab es ja zeitweilig wegen Corona den ermäßigten Steuersatz von 5%. Ich hatte im Kalenderjahr 2021 noch Einnahmen zu dem ermäßigten Steuersatz aus 2020 (Zuflussprinzip). Also Rechnungen vom Dezember 2020 wurden Anfang 2021 bezahlt, mit 5%Umsatzsteuer. Wenn ich nun die Summe der Betriebseinnahmen 2021 in Zeile 14 eintrage und dann die Summe der vereinnahmten Umsatzsteuer 2021 in Zeile 16, kommt folgende Meldung:
    „Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann nicht kleiner sein als 7 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen.“

    Ich wäre dankbar für Hinweise, wie ich mit diesem Problem umgehen soll.
    Viele Grüße


    #2
    Ist die Meldung rot (Fehler) oder orange (Hinweis) ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sie ist orange!

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        #4
        Das heißt also, ich kann das so lassen? Danke, das wußte ich nicht.

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          #5
          Das heißt also, ich kann das so lassen? Danke, das wußte ich nicht.
          Ja, du musst sie so hinnehmen. Die ginge ja nur weg, wenn du bei der vereinnahmten Umsatzsteuer zu hohe Werte einträgst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Super, vielen Dank!

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