Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch-Hinweise Anlage Kind: ..Angaben z Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch-Hinweise Anlage Kind: ..Angaben z Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    Hallo,

    ich erhalte den Abbruch-Hinweis in EST 2020 Anlage Kind: "Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel."

    Meine Situation:

    Mein Mann ist Anfang 2019 verstorben, wir hatten Zusammenveranlagung.
    2020 gebe ich ihn noch mit an und erhalte den günstigeren Tarif.

    ESt 2020:
    Bei Kindschaftsverhältnis gebe ich aber nicht bei "steuerpflichtiger Person" etwas ein, sondern unter "andere" das Kästchen "Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am".
    Und unter "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" gebe ich "leibliches Kind" an.

    Was stimmt nicht?

    #2
    2020 gebe ich ihn noch mit an und erhalte den günstigeren Tarif.
    Nein, du darfst 2020 keine Angaben mehr zu deinem Mann machen. Du bist die Steuerpflichtige Person und trägst deine Daten auch so ein.

    Um den Splittingtarif zu erhalten, reicht der Eintrag des Datums bei verwitwet seit.

    Auch beim Kindschaftsverhältnis wählst du leibliches Kind nicht bei der Ehefrau, sondern unter stpfl. Person aus.

    Die Angabe für deinen verstorbenen Mann ist korrekt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh!
      Danke!
      Habe jetzt alles abgeändert - mich als steuerpflichtige Person eingetragen und als verwitwet.
      Der Fehler ist weg, es funktioniert die Berechnung!

      Frage: Muss ich schon meine neue Steuernummer benutzen oder noch unsere alte?

      Kommentar


        #4
        Zitat von ROM 8 Beitrag anzeigen
        Oh!
        Danke!
        Habe jetzt alles abgeändert - mich als steuerpflichtige Person eingetragen und als verwitwet.
        Der Fehler ist weg, es funktioniert die Berechnung!

        Frage: Muss ich schon meine neue Steuernummer benutzen oder noch unsere alte?
        Hallo,

        beantrage eine neue Steuernummer
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Die habe ich schon bekommen, ich weis nur nicht, ab wann ich sie verwenden muss:
          Mann 2019 verstorben, jetzt EST 2020 in Bearbeitung.

          Kommentar


            #6
            Zitat von ROM 8 Beitrag anzeigen
            Die habe ich schon bekommen, ich weis nur nicht, ab wann ich sie verwenden muss:
            Mann 2019 verstorben, jetzt EST 2020 in Bearbeitung.
            Hallo,

            wenn du eine neue Steuernummer bekommen hast (bei dem Bescheid für 2019?),
            solltest du sie auch verwenden.
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Man hatte mir am Telefon gesagt "ab 2020" soll ich die neue verwenden.

              Ist das mit EST 2020 oder für EST 2021?

              Werde morgen mal telefonieren...Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

              Kommentar


                #8
                wenn du eine neue Steuernummer bekommen hast (bei dem Bescheid für 2019?),
                Die wird in der Regel gesondert zugeteilt und gilt erstmals für das Jahr 2020. Die alte Steuernummer war letztmals für die Zusammenveranlagung 2019 gültig.

                Man hatte mir am Telefon gesagt "ab 2020" soll ich die neue verwenden.
                Was auch richtig ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank Charlie24!

                  Kommentar


                    #10
                    Kann es sein, dass bei der Steuerberechnung im Elster-Programm die Einkommenersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld) nicht berücksichtigt werden?
                    Die Frage habe ich doch vor ein paar Minuten bereits beantwortet. Bitte nicht doppelt fragen, wir überlesen hier selten etwas !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die wird in der Regel gesondert zugeteilt und gilt erstmals für das Jahr 2020. Die alte Steuernummer war letztmals für die Zusammenveranlagung 2019 gültig.


                      Was auch richtig ist.
                      Hallo,

                      gesonderte Zuteilung habe ich noch nie gesehen.
                      Die neue Steuernummer steht einfach auf dem Bescheid
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        gesonderte Zuteilung habe ich noch nie gesehen. Die neue Steuernummer steht einfach auf dem Bescheid
                        Ich schon öfter. Auf dem Bescheid für 2019 wäre die neue Nummer ja falsch und für 2020 reicht sie ja jetzt erst ein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X