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Schwerbehinderung Entfernungspauschale

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    Schwerbehinderung Entfernungspauschale

    Hallo! Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen - ich habe beim Behinderten-Pauschbetrag meine 60G Behinderung eingetragen. Bei der vorläufigen Berechnung werden aber nur die 0,30€ berücksichtigt, aber nicht die 0,60€, die mir zustehen würden. Das Gleiche passierte mir im vergangenen Jahr, so dass eine Nachberechnung nötig wurde. Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!

    #2
    Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!
    Du musst in der Anlage N das Häkchen bei Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G setzen.

    Wenn du Mein ELSTER verwendest, findest du die Zeile 35 der Anlage N auf Seite 9 ganz am Ende.

    Hier bist du im falschen Unterforum unterwegs.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      du musst die Anlage N Seite 9 auchdie Zeile 35 anhaken.
      Hier ist noch ein Fehler in der Berechnung.
      Die km-Pauschale ab 21.km wird nicht berücksichtigt.
      Bsp. 200ATx 40km x 0,60ct
      Anstatt 200AT x 20km x0,60ct + 200AT x 20km x 0,70ct
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hier ist noch ein Fehler in der Berechnung.
        Ob das wirklich ein Fehler ist ? Da wäre ich mir nicht sicher. Es dürfen ja die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden, ohne Nachweis

        werden 30 Cent anerkannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Da müsste sich das Finanzamt seit 2016 geirrt haben - seitdem werden immer 60 Cent/km anerkannt.

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            #6
            Da müsste sich das Finanzamt seit 2016 geirrt haben - seitdem werden immer 60 Cent/km anerkannt.
            Nein, das sind 30 Cent je gefahrenen Kilometer, das ist schon richtig. FIGUL meint, es müsste ab 2021 bei mehr als 20 Kilometer Entfernung 35 Cent geben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              FIGUL bringt da etwas durcheinander, weil bisher -zufällig- bei Menschen mit Behinderung die Entfernungspauschale doppelt so hoch war. Tatsächlich ist es so:
              Für "Normalbürger" wurden bis 2020 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt, ab 2020 nur noch für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer für 2021-2023 0,35 € und für 2024-2026 0,38 €.
              Für "qualifizierte" behinderte Menschen wurden und werden hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen, was bedeutet, dass das derzeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer sind, es sei denn die tatsächlichen Kosten werden nachgewiesen. Lange Rede kurzer Sinn: Es bleibt derzeit in der Regel bei 0,30 € pro gefahrenen = 0,60 € pro Entfernungskilometer vom 1. bis zum 1.795. Kilometer.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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