Hallo! Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen - ich habe beim Behinderten-Pauschbetrag meine 60G Behinderung eingetragen. Bei der vorläufigen Berechnung werden aber nur die 0,30€ berücksichtigt, aber nicht die 0,60€, die mir zustehen würden. Das Gleiche passierte mir im vergangenen Jahr, so dass eine Nachberechnung nötig wurde. Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!
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Keine Ankündigung bisher.
Schwerbehinderung Entfernungspauschale
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Du musst in der Anlage N das Häkchen bei Behinderungsgrad mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen G setzen.Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!
Wenn du Mein ELSTER verwendest, findest du die Zeile 35 der Anlage N auf Seite 9 ganz am Ende.
Hier bist du im falschen Unterforum unterwegs.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ob das wirklich ein Fehler ist ? Da wäre ich mir nicht sicher. Es dürfen ja die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden, ohne NachweisHier ist noch ein Fehler in der Berechnung.
werden 30 Cent anerkannt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Nein, das sind 30 Cent je gefahrenen Kilometer, das ist schon richtig. FIGUL meint, es müsste ab 2021 bei mehr als 20 Kilometer Entfernung 35 Cent geben.Da müsste sich das Finanzamt seit 2016 geirrt haben - seitdem werden immer 60 Cent/km anerkannt.Freundliche Grüße
Charlie24
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FIGUL bringt da etwas durcheinander, weil bisher -zufällig- bei Menschen mit Behinderung die Entfernungspauschale doppelt so hoch war. Tatsächlich ist es so:
Für "Normalbürger" wurden bis 2020 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt, ab 2020 nur noch für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer für 2021-2023 0,35 € und für 2024-2026 0,38 €.
Für "qualifizierte" behinderte Menschen wurden und werden hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen, was bedeutet, dass das derzeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer sind, es sei denn die tatsächlichen Kosten werden nachgewiesen. Lange Rede kurzer Sinn: Es bleibt derzeit in der Regel bei 0,30 € pro gefahrenen = 0,60 € pro Entfernungskilometer vom 1. bis zum 1.795. Kilometer.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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