Hallo! Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen - ich habe beim Behinderten-Pauschbetrag meine 60G Behinderung eingetragen. Bei der vorläufigen Berechnung werden aber nur die 0,30€ berücksichtigt, aber nicht die 0,60€, die mir zustehen würden. Das Gleiche passierte mir im vergangenen Jahr, so dass eine Nachberechnung nötig wurde. Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!
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Keine Ankündigung bisher.
Schwerbehinderung Entfernungspauschale
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Könnte mir bitte jemand sagen, wo ich welche Angabe/welches Häkchen vergessen habe? Besten Dank!
Wenn du Mein ELSTER verwendest, findest du die Zeile 35 der Anlage N auf Seite 9 ganz am Ende.
Hier bist du im falschen Unterforum unterwegs.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hier ist noch ein Fehler in der Berechnung.
werden 30 Cent anerkannt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Da müsste sich das Finanzamt seit 2016 geirrt haben - seitdem werden immer 60 Cent/km anerkannt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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FIGUL bringt da etwas durcheinander, weil bisher -zufällig- bei Menschen mit Behinderung die Entfernungspauschale doppelt so hoch war. Tatsächlich ist es so:
Für "Normalbürger" wurden bis 2020 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt, ab 2020 nur noch für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer für 2021-2023 0,35 € und für 2024-2026 0,38 €.
Für "qualifizierte" behinderte Menschen wurden und werden hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt ansetzen, was bedeutet, dass das derzeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer sind, es sei denn die tatsächlichen Kosten werden nachgewiesen. Lange Rede kurzer Sinn: Es bleibt derzeit in der Regel bei 0,30 € pro gefahrenen = 0,60 € pro Entfernungskilometer vom 1. bis zum 1.795. Kilometer.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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