Hallo, ich benötige kurz eure Meinung bezüglich des steuerlichen Erfassungsbogen und zwar an dem Punkt Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer)
Hintergrund mein Mann hat ein "Nebengewerbe" angemeldet und ist aber auch noch Angestellter.
Benötige bitte nur ein kurzes Feedback ob ich es richtig verstehe:
Man gibt bei dem Gewerbebetrieb die voraussichtlichen Gewinne im Jahr der Betriebseröffnung (Wenn das Gewerbe jetzt erst im März angemeldet dann von März bis Dezember, oder trotzdem von Januar bis Dezember) sowie im Folgejahr an und bei Nichtselbständiger Arbeit den Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.
Bei den Sonderausgaben kann man da einfach Angaben aus dem letzten Steuerbescheid nehmen auch wenn diese vielleicht nicht zu 100% dann zutreffen ?
(Hintergrund mein Mann hat einen neuen Job im Angestellenverhältnis angefangen)
Danke für eurer Feedback.
Hintergrund mein Mann hat ein "Nebengewerbe" angemeldet und ist aber auch noch Angestellter.
Benötige bitte nur ein kurzes Feedback ob ich es richtig verstehe:
Man gibt bei dem Gewerbebetrieb die voraussichtlichen Gewinne im Jahr der Betriebseröffnung (Wenn das Gewerbe jetzt erst im März angemeldet dann von März bis Dezember, oder trotzdem von Januar bis Dezember) sowie im Folgejahr an und bei Nichtselbständiger Arbeit den Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.
Bei den Sonderausgaben kann man da einfach Angaben aus dem letzten Steuerbescheid nehmen auch wenn diese vielleicht nicht zu 100% dann zutreffen ?
(Hintergrund mein Mann hat einen neuen Job im Angestellenverhältnis angefangen)
Danke für eurer Feedback.
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