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Steuerlicher Erfassungsbogen

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    Steuerlicher Erfassungsbogen

    Hallo, ich benötige kurz eure Meinung bezüglich des steuerlichen Erfassungsbogen und zwar an dem Punkt Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer)
    Hintergrund mein Mann hat ein "Nebengewerbe" angemeldet und ist aber auch noch Angestellter.
    Benötige bitte nur ein kurzes Feedback ob ich es richtig verstehe:
    Man gibt bei dem Gewerbebetrieb die voraussichtlichen Gewinne im Jahr der Betriebseröffnung (Wenn das Gewerbe jetzt erst im März angemeldet dann von März bis Dezember, oder trotzdem von Januar bis Dezember) sowie im Folgejahr an und bei Nichtselbständiger Arbeit den Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.
    Bei den Sonderausgaben kann man da einfach Angaben aus dem letzten Steuerbescheid nehmen auch wenn diese vielleicht nicht zu 100% dann zutreffen ?
    (Hintergrund mein Mann hat einen neuen Job im Angestellenverhältnis angefangen)
    Danke für eurer Feedback.

    #2
    In der Hilfe steht folgendes:

    Geben Sie für das Jahr der Betriebseröffnung sowie das Folgejahr alle voraussichtlichen Einkünfte von Ihnen und gegebenenfalls
    Ihrem/Ihrer Ehegatten(in)/Lebenspartner(in) an.


    Geben Sie für das Jahr der Betriebseröffnung sowie das Folgejahr alle voraussichtlichen Sonderausgaben sowie Steuerabzugsbeträge
    von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem/Ihrer Ehegatten(in)/Lebenspartner(in) an.


    Anders als bei den Angaben zur Umsatzsteuerist da im Jahr der Betriebseröffnung beim Gewinn nichts hochzurechnen.

    Bei allen bereits vorhandenen Einkünften und den Sonderausgaben sind natürlich die Werte für das Gesamtjahr 2022 maßgeblich..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tuffy Beitrag anzeigen
      Bei den Sonderausgaben kann man da einfach Angaben aus dem letzten Steuerbescheid nehmen auch wenn diese vielleicht nicht zu 100% dann zutreffen ?
      Dann habt Ihr die Steuerfahndung am Hals!

      Quatsch. Ihr müsst die Angaben realistisch schätzen. Die stimmen nie so ganz genau. Wenn das Finanzamt dann ein bisschen zu niedrige Vorauszahlungen festsetzt, dann müsst Ihr halt mit der Steuererklärung nachzahlen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Anders als bei den Angaben zur Umsatzsteuer
        Auch die Umsätze in Zeile 122 dürfen nicht hochgerechnet werden. Mann muss quasi selber für sich hochrechnen, ob man die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt.

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          #5
          Vielen Dank für eure Hilfe.
          Ja, die Kleinunternehmerregelung wird in Anspruch genommen, das haben wir schon durchgerechnet.
          Ich bin mir eben unsicher, was ich bei Sonderausgaben eintragen soll, weil die Beträge aus dem letzten Steuerbescheid ja dann nicht ganz so zutreffend sind (wie z.B der Betrag zur Rentenversicherung, Beiträge zur Pflegeversicherung) oder verstehe ich da was falsch?

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            #6
            Mann muss quasi selber für sich hochrechnen, ob man die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllt.
            Soweit habe ich nicht geblättert, was aber immer tun sollte. Sonst erinnert man sich schon mal falsch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              ... weil die Beträge aus dem letzten Steuerbescheid ja dann nicht ganz so zutreffend sind (wie z.B der Betrag zur Rentenversicherung, Beiträge zur Pflegeversicherung) oder verstehe ich da was falsch?
              Die kannst du doch aus der monatlichen Lohnabrechnung des neuen Arbeitgebers in etwa auf das Jahr hochrechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ja, so dachte ich es mir auch. Aber man ist dann doch verunsichert, das man was falsches angibt. Aber so wie ich es verstehe, ist es ja ok wenn es nicht auf den Euro ist ;-)

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                  #9
                  Aber so wie ich es verstehe, ist es ja ok wenn es nicht auf den Euro ist ;-)
                  Es geht um eine Prognose für die Zukunft und nicht um eine Abrechnung für die Vergangenheit, das kann zwangsläufig nicht ganz genau sein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ok, ja wahrscheinlich mache ich mir da einen zu großen Kopf. Können Sie mir auch weiterhelfen was genau mit den Steuerabzugsbeträge gemeint ist ?

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                      #11
                      Zitat von Tuffy Beitrag anzeigen
                      Ok, ja wahrscheinlich mache ich mir da einen zu großen Kopf. Können Sie mir auch weiterhelfen was genau mit den Steuerabzugsbeträge gemeint ist ?
                      Hallo,

                      https://www.steuertipps-sonderausgab...zugsbetraegen/
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Können Sie mir auch weiterhelfen was genau mit den Steuerabzugsbeträge gemeint ist ?
                        In erster Linie die Lohnsteuer, was sonst ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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