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Nachzahlung wegen Jobwechsel?

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    Nachzahlung wegen Jobwechsel?

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Ich habe meine Steuer eungereicht und Elster sagt eine Nachzahlung von 854 EUR Voraus.

    Ich habe von Januar bis Juni 2021 ein Volontariat gemacht, das war so grottig bezahlt, dass ich keine Lohnsteuer gezahlt habe. Seit August bin ich jetzt woanders fest angestellt und bekomme dementsprechend mein volles Gehalt, von dem die Lohnsteuer immer abgezogen wird.

    Wird das ganze tatsächlich aufs ganze Jahr hochgerechnet und ich muss knapp 900 EUR nachzahlen? Mich wundert das total, denn ich verdiene ja auch jetzt nicht die Welt und falls das richtig sein sollte, wird mir das so richtig wehtun. Ist immerhin mehr als ich an Miete zahle. Was vielleicht noch wichtig zu wissen ist: Ich muss die Steuererklärung einreichen, da ich nebenbei freiberuflich arbeite. Habe jedoch gerade erst angefangen, weswegen für 2021 der Verdienst aus der Freiberuflichkeit nur irgendwas mit 500 EUR waren.

    Jemand da, der*die Licht in mein Dunkel bringt?
    1000 Dank!

    #2
    Die zwei Arbeitsverhältnisse können nicht zur Nachzahlung führen, die zusätzliche freiberufliche Tätigkeit (glauben wir das mal, meistens ist es eine gewerbliche Tätigkeit, spielt aber letztlich keine Rolle) schon, aber nicht in der Höhe.

    Bevor wir jetzt in den Glaskugelmodus verfallen, solltest Du mal die üblichen Verdächtigen prüfen: Falsch-/Doppeleintrag irgendwo, Anlage Vorsorgeaufwand vergessen, Lohnersatzleistungen etc.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ich danke dir, ich werde mir das nochmal anschauen. Das beruhigt mich aber erstmal. Sollte ich rausfinden, woran es liegt, melde ich mich hier nochmal. Falls noch wer in dieser Lage ist.

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        #4
        Naja, wenn man z. B. erst 6 x 1000 E'uro verdient und keine Steuern zahlt, danach 5 x 3.000 mit Steuern, hat man 21.000 Euro verdient und nur für 15.000 Steuern bezahlt. Dann ist natürlich eine Nachzahlung fällig.

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          #5
          Danke auch dir. Ich habe meine Erklärung nochmal angeschaut und konnte keine Fehler oder Doppelungen finden. Dann wird es wohl tatsächlich aufs Jahr angerechnet. Wobei ich das in dem Fall echt hart finde. Beim Volontariat habe ich nur 800 EUR raus bekommen und auch jetzt werde ich von meinem Gehalt nicht unbedingt reich.

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            #6
            Die Einkommensteuer ist halt eine Jahressteuer. Verpflichtet abzugeben bist du aber nur, wenn deine Nebeneinkünfte höher als 410 Euro waren.

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              #7
              Ja, das waren sie leider. 501 EUR um genau zu sein

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Naja, wenn man z. B. erst 6 x 1000 E'uro verdient und keine Steuern zahlt, danach 5 x 3.000 mit Steuern, hat man 21.000 Euro verdient und nur für 15.000 Steuern bezahlt. Dann ist natürlich eine Nachzahlung fällig.
                Bei den lohnversteuerten 15.000 € wurde aber auch die Lohnsteuer mit höherer Progression einbehalten, so dass das allein zu keiner Nachzahlung führen kann. Ist auch kein Pflichtveranlagungsgrund. Das bringt mich aber zur Frage, ob ggf. auf der Lohnsteuerkarte zwischen Zeile 2 und 3 der Großbuchstabe "S" bescheinigt wurde. Das wäre dann tatsächlich ein Pflichtveranlagungsgrund (sonstiger Bezug, bei dem der spätere Arbeitgeber bei der Lohnversteuerung den ersten Arbeitslohn nicht berücksichtigen konnte und deswegen ggf. zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Bei beiden Lohnsteuerabrechnungen steht U.
                  Ich danke euch total für eure Zeit und Mühe.

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                    #10
                    "U" ist nur statistisch bzw. plausibilitätsmäßig relevant.

                    Ein ganz anderer Gedanke: War Dein Volontariat ganz ganz normal lohnversteuert mit Lohnsteuerklasse I oder II mit ausgewiesener Lohnsteuer 0 oder war das ggf. vom Arbeitgeber pauschal versteuert als Minijob (= ohne Lohnsteuerbscheinigung) ? Im letzteren Fall würde das pauschal versteuerte Arbeitsverhältnis nämlich gar nicht in die Einkommensteuererklärung hinein gehören.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Auf dem Bescheid steht Steuerklasse 1 und bei Lohnsteuer steht einfach gar nichts (auch nicht 0).

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                        #12
                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                        Bei den lohnversteuerten 15.000 € wurde aber auch die Lohnsteuer mit höherer Progression einbehalten, so dass das allein zu keiner Nachzahlung führen kann.
                        Doch in so einem Fall knapp unter dem auf den Monat umgerechneten Grundfreibetrag habe ich das öfter schon so gesehen. Da reicht die höhere Progression des zweiten Halbjahres nicht. Pauschal versteuerter Minijob mit 800 Euro netto eher nicht.

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                          #13
                          Der Fall tritt nämlich öfter auf, wenn Auszubildende bis August Lehrlingsgehalt, und nach der Ausbildung ab September normales Angestelltengehalt beziehen.

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                            #14
                            Ach sorry, hatte die 800 € überlesen, dann war meine Idee natürlich Kappes. Ansonsten fällt mir nur ein die Varianten des § 46 EStG durchzugehen oder fehlerhaft ausgefüllte Anlage KAP oder vergessene Anlage Vorsorgeaufwand oder so.

                            @Kloebi: Habe das jetzt nicht durchgerechnet, aber hast Du vielleicht einen "Beleg"-Link für Deinen Hinweis ? Denn das würde ja bedeuten, dass diese Fälle nicht zu einer Pflichtveranlagung führen, obwohl systematisch eine Nachzahlung möglich wäre. Eine solche Gesetzeslücke in § 46 EStG ist ja eher selten und häufig nur aus Bagatellgründen "offen", das würde mich schon mal interessieren.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Nein, keinen Beleg, aber 40 Jahre Erfahrung damit. Diese Fälle tauchen halt i. d. R. gar nicht auf, weil ohne Nebeneinkünfte keine Steuererklärungen abgegeben werden (müssen). Es sind aber rechnerisch sehr spezifische Fälle. Schon bei Kirchensteuerpflicht kann die Sache durch den Sonderausgabenabzug günstiger aussehen. Oder man bleibt bei geringem Lehrlingsgehalt/Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag.

                              Vergessene Anlage Vorsorgeaufwand kann natürlich trotzdem sein.

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