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Nachzahlung wegen Jobwechsel?

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    #16
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Naja, wenn man z. B. erst 6 x 1000 E'uro verdient und keine Steuern zahlt, danach 5 x 3.000 mit Steuern, hat man 21.000 Euro verdient und nur für 15.000 Steuern bezahlt. Dann ist natürlich eine Nachzahlung fällig.
    Die Lohnsteuer auf 3.000 Euro beträgt 401,16, mal fünf also 2.005,80.
    Ich hab jetzt mal keine passende Steuererklärung mit den Zahlen erstellt. Ich hab aber mal die Jahreslohnsteuer berechnet, ausgehend von 6 x 1.000 + 5 x 3.000 + 500 Euro Gewinn. Die Jahreslohnsteuer für 21.500 Euro beträgt 1.471.

    Meiner Meinung nach muss das eigentlich immer zu einer zu hohen Lohnsteuer führen, wenn man während des Jahres verschieden hohe Monatsgehälter bezogen hat.

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      #17
      Ich habe die Anlage mit dem Vorsorgeaufwand nicht angehangen, aber ich glaube ich habe da auch nichts, was ich ausfüllen könnte..

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        #18
        Keine Arbeitslosen, Renten, Kranken oder Pflegeversicherung? Keine Haftpflichtversicherung?

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          #19
          Ohne Nebeneinkünfte könnte der Fall auch aufgrund § 46 Abs. 4 S. 1 EStG erledigt sein.

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            #20
            Ich habe die Anlage mit dem Vorsorgeaufwand nicht angehangen, aber ich glaube ich habe da auch nichts, was ich ausfüllen könnte..
            Das ist für jemand, der ab August fest angestellt war, sicher falsch. Da wundert mich nicht, dass es zu einer Nachzahlung kommt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hallo an alle, danke euch! Ich habe noch die EÜR für die Nebenbeschäftigung eingereicht und so musste ich nichts nachzahlen. Ob es daran lag? Keine Ahnung. Bin gerade einfach happy haha

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                #22
                Zitat von paedagogin Beitrag anzeigen
                Hallo an alle, danke euch! Ich habe noch die EÜR für die Nebenbeschäftigung eingereicht und so musste ich nichts nachzahlen. Ob es daran lag? Keine Ahnung. Bin gerade einfach happy haha
                Vielleicht lag es auch an den Mondphasen.

                Ansonsten verweise ich auf Charlies letzten Beitrag.

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                  #23
                  Ich hatte im letzten Jahr einen Arbeitgeber Wechsel und mein Bruttogehalt hat sich um 800 € erhöht. Davor das Jahr habe ich nur von August bis Dezember 2023 gearbeitet. Da habe ich circa 1000 € zurückbekommen an Lohnsteuer. Da müsste ich doch für das letzte Jahr Eigentlich mehr zurückbekommen, da ich ja das ganze Jahr durchgearbeitet habe oder nicht?

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                    #24
                    Das halte ich für unwahrscheinlich. Der Lohnsteuerabzug ist ja so hoch, als wenn Du das ganze Jahr gleich viel verdienen würdest.Wer nicht das ganze Jahr arbeitet, bekommt also normalerweise eine hlhere Erstattung.
                    Aber warum die Frage? Bist Du mit der Berechnung in Mein Elster unzufrieden?

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                      #25
                      Hallo,

                      Da müsste ich doch für das letzte Jahr Eigentlich mehr zurückbekommen, da ich ja das ganze Jahr durchgearbeitet habe oder nicht?​
                      Nein, im Gegenteil, Zeiten ohne Einkommen führen in der Regel zu einer Erstattung, und diese Zeiten hattest du ja gerade nicht (mehr).

                      Unterschiedliche Lohnhöhen führen aber ebenfalls häufig zu einer Erstattung, und die hattest du ja. Daher bekommst du wahrscheinlich auch für das letzte Jahr noch etwas zurück. In Zukunft wird das aber nicht unbedingt so sein, plane das am besten ein,

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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