Habe aehnliches Problem, daher in diesem Thread.
Bei der Pruefung meines Antrages auf Einkommensteuer 2021 erhalte ich folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie Zuschüsse von dritter Seite mit einem negativen Wert
erklärt. Von Ihnen zurückgezahlte Zuschüsse von dritter Seite sind im Jahr der Zahlung von
erhaltenen Zuschüssen von dritter Seite abzuziehen. Einen positiven Differenzbetrag tragen Sie
bitte in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den entsprechenden Zuschüssen ein, einen negativen
Differenzbetrag rechnen Sie bitte den entsprechenden Beitragsanteilen der ursprünglichen
Bezuschussung zu (z. B. gesetzliche Krankenversicherung – differenziert in mit bzw. ohne Anspruch
auf Krankengeld-, Pflegeversicherung, private Krankenversicherung, private
Pflegepflichtversicherung).
Offen gesagt, ich blicke da nicht durch.
Zu diesem Hinweis fuehrt wahrscheinlich meine
"Information ueber die Meldung an die Finanzverwaltung
Inhalt der Rentenbezugsmitteilung fuer das Jahr 2021":
....
Geleistete Beitraege zur Krankenversicherung
von 01.2021 bis 12.2021 3.767,36 Euro
(Maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16)
....
Zurueckgeforderter Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
von 01.2021 bis 12.2021 - 3.121,98 Euro
Gesamtbetrag Zuschuss maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand,
Zeile 21 (freiwillig gesetzlich Krankenversicherte) bzw. Zeile 26 (privat Krankenversicherte).
Ich kann diesen Abbruch der Pruefung vermeiden, wenn ich in Zeile 21 einfach '0' eintrage.
Bin mir aber nicht sicher, ob dies korrekt ist.
Ihre Meinung ?
Offensichtlich gibt es hier einen Fehler, entweder in der Mitteilung der RVA oder in der Steuerberechnung.
Bei der Pruefung meines Antrages auf Einkommensteuer 2021 erhalte ich folgende Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie Zuschüsse von dritter Seite mit einem negativen Wert
erklärt. Von Ihnen zurückgezahlte Zuschüsse von dritter Seite sind im Jahr der Zahlung von
erhaltenen Zuschüssen von dritter Seite abzuziehen. Einen positiven Differenzbetrag tragen Sie
bitte in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den entsprechenden Zuschüssen ein, einen negativen
Differenzbetrag rechnen Sie bitte den entsprechenden Beitragsanteilen der ursprünglichen
Bezuschussung zu (z. B. gesetzliche Krankenversicherung – differenziert in mit bzw. ohne Anspruch
auf Krankengeld-, Pflegeversicherung, private Krankenversicherung, private
Pflegepflichtversicherung).
Offen gesagt, ich blicke da nicht durch.
Zu diesem Hinweis fuehrt wahrscheinlich meine
"Information ueber die Meldung an die Finanzverwaltung
Inhalt der Rentenbezugsmitteilung fuer das Jahr 2021":
....
Geleistete Beitraege zur Krankenversicherung
von 01.2021 bis 12.2021 3.767,36 Euro
(Maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16)
....
Zurueckgeforderter Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
von 01.2021 bis 12.2021 - 3.121,98 Euro
Gesamtbetrag Zuschuss maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand,
Zeile 21 (freiwillig gesetzlich Krankenversicherte) bzw. Zeile 26 (privat Krankenversicherte).
Ich kann diesen Abbruch der Pruefung vermeiden, wenn ich in Zeile 21 einfach '0' eintrage.
Bin mir aber nicht sicher, ob dies korrekt ist.
Ihre Meinung ?
Offensichtlich gibt es hier einen Fehler, entweder in der Mitteilung der RVA oder in der Steuerberechnung.
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