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Rückforderung Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

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    Rückforderung Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

    Habe aehnliches Problem, daher in diesem Thread.

    Bei der Pruefung meines Antrages auf Einkommensteuer 2021 erhalte ich folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie Zuschüsse von dritter Seite mit einem negativen Wert
    erklärt. Von Ihnen zurückgezahlte Zuschüsse von dritter Seite sind im Jahr der Zahlung von
    erhaltenen Zuschüssen von dritter Seite abzuziehen. Einen positiven Differenzbetrag tragen Sie
    bitte in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den entsprechenden Zuschüssen ein, einen negativen
    Differenzbetrag rechnen Sie bitte den entsprechenden Beitragsanteilen der ursprünglichen
    Bezuschussung zu (z. B. gesetzliche Krankenversicherung – differenziert in mit bzw. ohne Anspruch
    auf Krankengeld-, Pflegeversicherung, private Krankenversicherung, private
    Pflegepflichtversicherung).

    Offen gesagt, ich blicke da nicht durch.

    Zu diesem Hinweis fuehrt wahrscheinlich meine
    "Information ueber die Meldung an die Finanzverwaltung
    Inhalt der Rentenbezugsmitteilung fuer das Jahr 2021":

    ....
    Geleistete Beitraege zur Krankenversicherung
    von 01.2021 bis 12.2021 3.767,36 Euro
    (Maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 16)
    ....
    Zurueckgeforderter Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
    von 01.2021 bis 12.2021 - 3.121,98 Euro
    Gesamtbetrag Zuschuss maschinell gemeldet fuer die Anlage Vorsorgeaufwand,
    Zeile 21 (freiwillig gesetzlich Krankenversicherte) bzw. Zeile 26 (privat Krankenversicherte).


    Ich kann diesen Abbruch der Pruefung vermeiden, wenn ich in Zeile 21 einfach '0' eintrage.
    Bin mir aber nicht sicher, ob dies korrekt ist.

    Ihre Meinung ?

    Offensichtlich gibt es hier einen Fehler, entweder in der Mitteilung der RVA oder in der Steuerberechnung.

    #2
    Habe aehnliches Problem, daher in diesem Thread.
    Nein, du hast kein ähnliches Problem, dein Sachverhalt ist völlig anders. Ich trenne deinen Beitrag deshalb ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich kann diesen Abbruch der Pruefung vermeiden, wenn ich in Zeile 21 einfach '0' eintrage.Bin mir aber nicht sicher, ob dies korrekt ist.
      Was aber doch falsch wäre. Wenn du 2021 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 3.787,36 € geleistet hast und ebenfalls im Jahr 2021

      Zuschüsse in Höhe von 3.121,98 € zurückbezahlt hast, dann erhöht sich der Wert für die Zeile 16 der Anlage Vorsorgeaufwand auf aufgerundet 6.910,00 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe insgesamt 3.767,36 Euro KV bezahlt, d.h. ca. 700Euro fuer meinen Anteil der KV 2021, der Rest eine Rueckzahlung. Hat mir RV ja auch so bestaetigt. Mit Hinweis auf Eintragung in Zeile 16. Gemacht.
        Die RV hat also 3.121,98 Euro als Rueckzahlung erhalten, und hat aber auch ca. 700 Euro fuer ihren Anteil der KV der Rentner direkt ueberwiesen. RV ja auch mit -3.121,98 Euro bestaetigt. Mit Hinweis auf Zeile 21, was aber nicht funzt.
        Was soll ich denn wohl nun wo eintragen ? Die Hinweise der RV und elster passen offensichtlich nicht zusammen.

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          #5
          Ich habe insgesamt 3.767,36 Euro KV bezahlt, d.h. ca. 700Euro fuer meinen Anteil der KV 2021, der Rest eine Rueckzahlung. Hat mir RV ja auch so bestaetigt.
          Nein, in der Bescheinigung steht vom Wortlaut her etwas anderes. Was du wirklich im Jahr 2021 bezahlt hast, musst du wissen. Wenn das

          mit der Rückzahlung insgesamt nur 3.767,36 € waren, gibst du diesen Betrag in Zeile 16 ein, die Zeile 21 bleibt dann leer. Was das Finanzamt

          daraus macht, wirst du im Steuerbescheid sehen.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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