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steuerlichen Behandlung bei der Nachrüstung von einem Photovoltaikanlage-Speicher

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    steuerlichen Behandlung bei der Nachrüstung von einem Photovoltaikanlage-Speicher

    Hallo zusammen,

    ich benötige Unterstützung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei der Nachrüstung von einem PV-Speicher.
    Wir haben seit 2011 eine Photovoltaikanlage, welche dieses Jahr mit einem PV-Speicher (nur für den Eigenbedarf) nachgerüstet wurde.
    Seit letzten Jahr greift bzgl. der Besteuerung der Photovoltaikanlage die Kleinunternehmerregelung (hier ist mir die steuerliche Vorgehensweise bereits bekannt).
    Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich den PV-Speicher steuerlich behandeln muss.
    Da der PV-Speicher nur zum Eigenbedarf genutzt wird, kann ich hier schonmal nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen, richtig?
    Des Weiteren greift ja bei meiner Photovoltaikanlage bereits die Kleinunternehmerregelung, wodurch ich ebenfalls nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen könnte, richtig?

    Und habe ich es richtig verstanden, dass wenn man einen PV-Speicher nachträglich anschafft und diesen auch nur für den Eigenstrom benutzt, dieser nicht wie eine Photovoltaikanlage jährlich abgeschrieben werden kann?
    In diesem Fall könnte ich dann nur die Lohnkosten in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ unter der Rubrik Handwerkerleistungen angeben, richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Zitat von made1988 Beitrag anzeigen
    Wir haben seit 2011 eine Photovoltaikanlage ... Da der PV-Speicher nur zum Eigenbedarf genutzt wird, kann ich hier schonmal nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen, richtig?
    Werd Dir erst mal im klaren wer Eigentümer der Anlage ist, und wer Eigentümer des Speichers ist. Wer ist Unternehmer?

    Mit Elster haben Deine Fragen jedenfalls nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Informationen zur steuerlichen Behandlung einer Speichernachrüstung sollten in der Broschüre des Bayer. Landesamts für Steuern zu finden sein

      Für das ELSTER Anwenderforum ist das kein Thema: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf

      Alle Informationen zu Photovoltaik sind hier veröffentlicht: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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