Hallo zusammen,
ich benötige Unterstützung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei der Nachrüstung von einem PV-Speicher.
Wir haben seit 2011 eine Photovoltaikanlage, welche dieses Jahr mit einem PV-Speicher (nur für den Eigenbedarf) nachgerüstet wurde.
Seit letzten Jahr greift bzgl. der Besteuerung der Photovoltaikanlage die Kleinunternehmerregelung (hier ist mir die steuerliche Vorgehensweise bereits bekannt).
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich den PV-Speicher steuerlich behandeln muss.
Da der PV-Speicher nur zum Eigenbedarf genutzt wird, kann ich hier schonmal nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen, richtig?
Des Weiteren greift ja bei meiner Photovoltaikanlage bereits die Kleinunternehmerregelung, wodurch ich ebenfalls nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen könnte, richtig?
Und habe ich es richtig verstanden, dass wenn man einen PV-Speicher nachträglich anschafft und diesen auch nur für den Eigenstrom benutzt, dieser nicht wie eine Photovoltaikanlage jährlich abgeschrieben werden kann?
In diesem Fall könnte ich dann nur die Lohnkosten in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ unter der Rubrik Handwerkerleistungen angeben, richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich benötige Unterstützung bzgl. der steuerlichen Behandlung bei der Nachrüstung von einem PV-Speicher.
Wir haben seit 2011 eine Photovoltaikanlage, welche dieses Jahr mit einem PV-Speicher (nur für den Eigenbedarf) nachgerüstet wurde.
Seit letzten Jahr greift bzgl. der Besteuerung der Photovoltaikanlage die Kleinunternehmerregelung (hier ist mir die steuerliche Vorgehensweise bereits bekannt).
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich den PV-Speicher steuerlich behandeln muss.
Da der PV-Speicher nur zum Eigenbedarf genutzt wird, kann ich hier schonmal nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen, richtig?
Des Weiteren greift ja bei meiner Photovoltaikanlage bereits die Kleinunternehmerregelung, wodurch ich ebenfalls nicht vom Vorsteuerabzug gebraucht machen könnte, richtig?
Und habe ich es richtig verstanden, dass wenn man einen PV-Speicher nachträglich anschafft und diesen auch nur für den Eigenstrom benutzt, dieser nicht wie eine Photovoltaikanlage jährlich abgeschrieben werden kann?
In diesem Fall könnte ich dann nur die Lohnkosten in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ unter der Rubrik Handwerkerleistungen angeben, richtig?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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