Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Ich bin als Psychologe im Krankenhaus angestellt und habe im letzten Jahr einmalig (nur an 1 Tag) als Dozent an einer Weiterbildung für Ärzte mitgewirkt (außerhalb meiner regulären Arbeitszeit) und hierfür eine einmalige Vergütung von 600€ erhalten. Sehe ich es richtig, dass dies unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fällt und ich dafür die Anlagen S und EÜR ausfüllen muss? Oder könnte ich das auch andernorts angeben?
Lieber Gruß,
Isidor
Vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Ich bin als Psychologe im Krankenhaus angestellt und habe im letzten Jahr einmalig (nur an 1 Tag) als Dozent an einer Weiterbildung für Ärzte mitgewirkt (außerhalb meiner regulären Arbeitszeit) und hierfür eine einmalige Vergütung von 600€ erhalten. Sehe ich es richtig, dass dies unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit fällt und ich dafür die Anlagen S und EÜR ausfüllen muss? Oder könnte ich das auch andernorts angeben?
Lieber Gruß,
Isidor
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