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Elster: Abfindung eintragen

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    Elster: Abfindung eintragen

    Hallo zusammen,

    und zwar bin ich völlig am verzweifeln bei meiner Steuererklärung.

    Kurz die Situation:
    - 2021 habe ich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt (Steuerklasse 3)
    - seit 2019 lief ein Insolvenzverfahren von meinem damaligen Arbeitgeber
    - 2021 habe ich zwei Auszahlung aus diesem Verfahren erhalten
    - 1 Auszahlung lief warum auch immer über Steuerklasse 6
    - 2 Auszahlung lief über "ermäßigt besteuerte Vorsorgebezüge für mehrere Kalenderjahre"

    Wenn ich nun alles nach den drei elektronischen Lohnsteuerauszügen Einträge, berechnet mir Elster eine enorme Steuernachzahlung.
    Mache ich etwas falsch? Wird nicht automatisch die Fünftelregelung angewandt? Und das was über Steuerklasse 6 lief muss ja auch ermäßigt besteuert werden, weil dass eine Zahlung vom ehemaligen Arbeitgeber ist, oder?

    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!
    ​​

    #2
    Wenn du alles korrekt eingetragen hast, dann dürfte das Ergebnis stimmen.
    Ohne nähere Angaben wie es auf den LStB bescheinigt wurde bzw. wo du was eingetragen hast, ist das nur stochern im Nebel.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Danke für deine Antwort.

      Also die ersten Einkünfte habe ich ganz normal so wie immer eingetragen.
      Die mit SK6 verteuert wurden ebenfalls bei 6 und die ermäßigten Vorsorgebezüge bei Zeile 18 Anlage N.
      Wenn ich dann den Rechner durchlaufen lasse, dann werden diese drei zusammen gerechnet und ich erhalte somit nach allen Anzügen ein recht hohes zvE (im Vergleich zu meinem normalen jährlichen). Und ich sehe nirgends, dass die Fünftelregelung angewandt worden ist.

      Viele Grüße

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        #4
        Wenn eine Abfindung wirklich in 2 Raten ausgezahlt wurde, ist eine ermäßigte Besteuerung auch fraglich (keine Zusammenballung). Aber schau mal, ob ganz am Ende bei der Steuerberechnung steht, zu versteuern nach § 34 Abs. 1 oder so ähnlich.

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          #5
          Ob die 5. Regelung angewandt wurde siehst du nur bei der "Berechnung der Steuer" dort müssten dann zwei Zeilen sein:
          - zu versteuern nach Grundtarif oder Splittingtarif
          - zu versteuern nach § 34 EStG

          Wobei ich gerade feststellen musste, dass ich in meinem Beispielsfall mit Eintragungen in Zeile 17 oder 18 der Anlage N (Ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre) gar keine Berechnung erhalte in "Mein ELSTER".

          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar


            #6
            Kloebi nach dem beitrag des TE habe ich es so verstanden, dass beide raten im gleichen jahr gezahlt wurden. Dies ist für die Zusammenballung nach meinem Wissen unschädlich.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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            Kommentar


              #7
              Genau, beide Auszahlungen kamen nahezu direkt hintereinander. Was ich aber nicht verstehen kann warum eine mit SV6 bzw. mit Abzug von SozVersicherungen und die andere anders behandelt wurde. Hab dazu auch nur ein Schreiben von meinem Anwalt, dass die Zahlung aus der Insolvenzmasse stamm.

              Es steht nicht dergleichen in der Berechnung. Alle drei werden einfach zusammen addiert.

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                #8
                - 1 Auszahlung lief warum auch immer über Steuerklasse 6
                - 2 Auszahlung lief über "ermäßigt besteuerte Vorsorgebezüge für mehrere Kalenderjahre"
                Steuerklasse 6 ist es deshalb, weil die insolvente Firma 2021 nicht mehr dein Hauptarbeitgeber war. Die ermäßigt besteuerten Versorgungsbezüge

                musst du auf Seite 3 der Anlage N richtig erfassen, die gehören nicht in die Zeile 18 sondern unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

                in die Zeile 16 eingetragen. Falls davon Lohnsteuer einbehalten wurde, gehört die auf Seite 3 unten in die Zeile 19.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Steuerklasse 6 ist es deshalb, weil die insolvente Firma 2021 nicht mehr dein Hauptarbeitgeber war. Die ermäßigt besteuerten Versorgungsbezüge

                  musst du auf Seite 3 der Anlage N richtig erfassen, die gehören nicht in die Zeile 18 sondern unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3

                  in die Zeile 16 eingetragen. Falls davon Lohnsteuer einbehalten wurde, gehört die auf Seite 3 unten in die Zeile 19.
                  Vielen Dank für den Hinweis.

                  Aber was ich nicht verstehe warum die eine Auszahlung über steuerbegünstigte Vorsorgebezüge lief und die andere ganz normal versteuert wurde und darauf SoVe Abgaben fällig waren. Es müsste doch ebenfalls steuerbegünstigt versteuert werden oder nicht?

                  Viele Grüße

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                    #10
                    schildere das dem FA und lege den Vertrag über die Abfindung bei. Zu Sozialversicherung wird sich das FA aber nicht äußern, das musst du mit dem ehemaligen AG klären.

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                      #11
                      Es müsste doch ebenfalls steuerbegünstigt versteuert werden oder nicht?
                      Warum glaubst du das ? Wenn das nur geschuldeter Arbeitslohn aus einem Kalenderjahr und keine Abfindung war, musst der im Zuflussjahr versteuert werden
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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