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Vereinfachungsregelung Photovoltaik

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    Vereinfachungsregelung Photovoltaik

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Vereinfachungsregelung für mich gilt.

    Wir haben ein Haus mit zwei Wohneinheiten (für jede Wohnung zahlen wir einzeln Grundsteuer) und eine davon ist vermietet. Auf dem Dach haben wir eine kleine Photovoltaikanlage die wir aber nur selber nutzen. Die vermietete Wohnung hat also nichts damit zu tun und nutzt auch den erzeugten Strom nicht.

    Können wir die Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen anwenden?


    #2
    ElsterFormular steht für Jahre nach 2019 nicht mehr zur Verfügung.

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      #3
      Deine Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Du musst dich selbst schlau machen.

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x

      Ich verschiebe das Thema in ein anderes Unterforum, eigentlich ist das ja überhaupt keine Frage für das ELSTER Anwenderforum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        eigentlich ist das ja überhaupt keine Frage für das ELSTER Anwenderforum.
        Ok, ich verguck mich schon wirklich oft, bin leider total schludrig! Ich bin mir aber sehr sicher, dass die Frage unter ElsterFormular gepostet wurde.

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          #5
          Ich bin mir aber sehr sicher, dass die Frage unter ElsterFormular gepostet wurde
          Richtig, aber dort passt die Frage ja noch weniger hin. Die Vereinfachungsregelung ist ja erst 2021 in Kraft getreten und führt bekanntlich dazu,

          dass bei Ausübung des Liebhabereiwahlrechts die Gewinnermittlung für diese Anlagen entfällt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Richtig
            Puh, dann bin ich auch schon beruhigt

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