Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Vereinfachungsregelung für mich gilt.
Wir haben ein Haus mit zwei Wohneinheiten (für jede Wohnung zahlen wir einzeln Grundsteuer) und eine davon ist vermietet. Auf dem Dach haben wir eine kleine Photovoltaikanlage die wir aber nur selber nutzen. Die vermietete Wohnung hat also nichts damit zu tun und nutzt auch den erzeugten Strom nicht.
Können wir die Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen anwenden?
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Vereinfachungsregelung für mich gilt.
Wir haben ein Haus mit zwei Wohneinheiten (für jede Wohnung zahlen wir einzeln Grundsteuer) und eine davon ist vermietet. Auf dem Dach haben wir eine kleine Photovoltaikanlage die wir aber nur selber nutzen. Die vermietete Wohnung hat also nichts damit zu tun und nutzt auch den erzeugten Strom nicht.
Können wir die Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen anwenden?
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