Elster liefert folgende Info zu Fehler 07983:
AHW Abbruch-Hinweise
Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07983 kein Erläuterungstext gefunden werden.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Es wurden sowohl Steuerermäßigungen nach § 35a also auch § 35c EStG erklärt. Bitte prüfen, ob es sich um dieselben Maßnahmen handelt. Die Angaben dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden.
Auf der Anlage N-Gre des StPfl./Ehemannes wurde für die Umrechnung von CHF in EUR ein vom Jahresdurchschnittskurs abweichender Kurs verwendet. Falls eine vom Jahresdurchschnittskurs abweichende Umrechnung gewünscht wird (z.B. monatsgenaue Umrechnung), bitte entsprechende Unterlagen beifügen.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Schon getätigte Kontrollen:
- Energetische Massnahmen und Haushaltsnahe Aufwendungen wurden nicht doppelt erfasst.
- Umrechnungskurs wurde wie vom FA publiziert CHF 100 = EUR 92 für 2021 verwendet.
Lösungen?
AHW Abbruch-Hinweise
Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07983 kein Erläuterungstext gefunden werden.
EHW Elster-/Steubel-Hinweise
Es wurden sowohl Steuerermäßigungen nach § 35a also auch § 35c EStG erklärt. Bitte prüfen, ob es sich um dieselben Maßnahmen handelt. Die Angaben dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden.
Auf der Anlage N-Gre des StPfl./Ehemannes wurde für die Umrechnung von CHF in EUR ein vom Jahresdurchschnittskurs abweichender Kurs verwendet. Falls eine vom Jahresdurchschnittskurs abweichende Umrechnung gewünscht wird (z.B. monatsgenaue Umrechnung), bitte entsprechende Unterlagen beifügen.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Schon getätigte Kontrollen:
- Energetische Massnahmen und Haushaltsnahe Aufwendungen wurden nicht doppelt erfasst.
- Umrechnungskurs wurde wie vom FA publiziert CHF 100 = EUR 92 für 2021 verwendet.
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