Umsatzsteuervoranmeldung Schulungskosten eintragen

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  • Xela
    Neuer Benutzer
    • 04.05.2022
    • 3

    #1

    Umsatzsteuervoranmeldung Schulungskosten eintragen

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und habe lediglich die kosten für meine Schulungen (1071€ Brutto) einzutragen. (noch keine Umsätze vorhanden). Kann bitte jemand erklären wo ich die kosten einzutragen hab.
    Vielen herzlichen Dank!

    Beste Grüße
    Alex

  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7877

    #2
    Was willst Du mit den Kosten in einer Umsatzsteuervoranmeldung ? Du bist bei der Umsatzsteuer, nicht bei einer einkommensteuerlichen Gewinnermittlung. In der Umsatzsteuervoranmeldung interessieren die Dir in Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (= Vorsteuer bei Dir).
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Xela
      Neuer Benutzer
      • 04.05.2022
      • 3

      #3
      hmm...wie kann ich sonst meine Schulungskosten (19%) zurückbekommen? Steuerberater hat die kosten immer in UStVA angegeben und anschließend habe ich die zurückerstattet bekommen. Jetzt möchte gerne selbst die Übermittlung machen ,finde aber kein Feld dafür

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Vorsteuer (= die dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) trägst du in der Umsatzsteuervoranmeldung bei Vorsteuer ein. Am Ende des Jahres machst du neben der Umsatzsteuerjahreserklärung eine EÜR, in die Einnahmen und Ausgaben kommen. Der Saldo ist dann dein Gewinn bzw. Verlust für die Einkommensteuererklärung.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind auf Seite 7 Kennzahl 66 der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen. Deine Schulungskosten erstattet dir niemand,

          erstattet wird nur die darin enthaltene Umsatzsteuer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Zitat von Xela Beitrag anzeigen
            ....Jetzt möchte gerne selbst die Übermittlung machen ,finde aber kein Feld dafür...
            Hallo Xela,
            wenn du mit der Webanwendung Mein Elster arbeitest wäre das Seite 7 Abziehbare Vorsteuerbeträge Zeile 55 bzw. Kennziffer 66. ohne das jetzt steuerlich zu beurteilen.

            Tschüß

            Kommentar

            • Xela
              Neuer Benutzer
              • 04.05.2022
              • 3

              #7
              Braucht FA keine Nachweise (Rechnungen) oder Hinweise (worum es sich handelt? Schulung, Material, Raumkosten etc.) oder einfach eine Zahl eintragen und fertig?

              So sollte richtig sein,oder?
              1.JPG



              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #8
                Braucht FA keine Nachweise (Rechnungen) oder Hinweise (worum es sich handelt?
                Nein ! Wenn das Finanzamt Belege sehen will, wird es diese anfordern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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