Bei den verhältnismäßigen Werbungskosten kommt beim Eingeben der 66. Zeile auf einmal diese Meldung, selbst nach 10x lesen ist mir nicht klar was das bedeutet.
Ich will ja nur die Einzelbelege erfassen.
LG
Alfred
Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für 2021 voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (66. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
Ich will ja nur die Einzelbelege erfassen.
LG
Alfred
Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für 2021 voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (66. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
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