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Eingaben in Anlage V bringen auf einmal Fehler

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    Eingaben in Anlage V bringen auf einmal Fehler

    Bei den verhältnismäßigen Werbungskosten kommt beim Eingeben der 66. Zeile auf einmal diese Meldung, selbst nach 10x lesen ist mir nicht klar was das bedeutet.
    Ich will ja nur die Einzelbelege erfassen.
    LG
    Alfred


    Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem Gesamtbetrag für 2021 voll abzuziehenden Erhaltungsaufwendungen, die verhältnismäßig zugeordnet werden, abzüglich des verhältnismäßig ermittelten Anteils, der nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängt (66. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).

    #2
    Wahrscheinlich hast du bei der verhältnismäßigen Zuordnung als Prozentwert den vermieteten Anteil angegeben, gefragt wird aber nach dem

    eigengenutzten Abteil und das schon immer ! Die Erläuterung ist doch eindeutig:

    Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden verhältnismäßig ermittelt (in Prozent)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist das Formular von 2020 übernommen und ich habe da noch nie was anderes eingegeben, der Eigenanteil hängt doch nicht mit Vermietungeinkünften zusammen.
      Wie kann ich 65 Positionen eingeben und die 66. nicht?
      Ich sehe keine andere Möglichkeit hier was zu ändern.
      LG
      Alfred

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        #4
        Zitat von Alfred250 Beitrag anzeigen
        Ich sehe keine andere Möglichkeit hier was zu ändern.
        Hast Du Deine Angaben dort überprüft? Ich tippe mal dass Charlies Antwort richtig ist!

        Kommentar


          #5
          Wie kann ich 65 Positionen eingeben und die 66. nicht?
          Bei der Erfassung von Einzelpositionen gibt es manchmal eine maximale Zeilenanzahl, falls du das meinst ?

          Ganz verstanden habe ich dein Problem aber noch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo,
            ich gebe die einzelnen Rechnugnen ein, meine Verteilung ist 1/3 eigen, 2/3 vermietet, bei jeder Rechnung hat das bis zur Position 65 funktioniert, bei der 66. nicht mehr.
            Ich kann jetzt testweise mal einen ganz kleinen Betrag eingeben ob er die dann nimmt, dannl iegt es an der Summe der bisherigen Beträge.
            Ich verwende die die gespeicherten Daten seit 2018 und das hat immer funktioniert, letztes Jahr waren es mehr Positionen als jetzt.
            Ich werde mal durchschauen ob hier eine Einstellung zu finden ist, die SW muss ja nicht die gleiche sein wie die letzten Jahre.
            Nach dem sich das System an irgendwas aufhängt wäre es halt hilfreich wenn das System Punkte nennt an denen es sich aufhängt (müssen ja irgendwelche Rechenpunkte erfasst sein) und nicht eine banale Fehlermeldung "entspricht nicht..."
            Man hat die grünen Formulareaus der Sicht der Bearbeitung des FA abprogrammiert und nicht aus der Sicht des Erklärenden, jetzt braucht man "Eingabeadministratoren"
            LG
            Alfred

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              #7
              bei jeder Rechnung hat das bis zur Position 65 funktioniert, bei der 66. nicht mehr.
              Einstellen kann man jedenfalls nichts. Wenn du bei jeder Position den Prozentwert 33,33 eingegeben hast und bei den abziehbaren Werbungskosten

              den Betrag, der auf volle Euro gerundet dem 66,66 % Vermietungsanteil entspricht, kannst du höchstens einen Euro mehr oder weniger eintragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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