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Werkvertrag bei Steuerklärung

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    Werkvertrag bei Steuerklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuerklärung für 2016 eingereicht. Die ganze Sache ist etwas kompliziert: Von März bis August war ich Praktikant und habe ein Gehalt etwa auf Mindestlohnniveau erhalten. Ab Mitte Oktober war ich dann regulär angestellt. Für beide Tätigkeiten habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, von denen ich die Daten in die entsprechenden Formulare bei Elster übertragen habe. Die Prüfung bei Elster hat ergeben, dass ich wie erwartet circa 950 € zurückbekommen müsste. Allerdings habe ich im Monat Januar und Februar 2016 noch einen Werkvertrag an einer Universität gehabt und insgesamt einmalig 500 € dafür bekommen. Ich war schon länger an der Universität auf Minijob-Basis angestellt, doch für die zwei Monate machte es keinen Sinn, einen neuen Minijobvertrag aufzusetzen, weshalb sich damals anscheinend für die Werkvertrag-Variante entschieden wurde. Ich habe mich damals mit dem Thema Steuern nicht auseinandergesetzt und keinen großen Unterschied zu dem Minijob-Verhältnis gesehen und entsprechend keine Steuerklärung eingereicht (ich habe allerdings auch nie eine Aufforderung erhalten). Ich habe die 500 € bei der Steuerklärung für 2016 jetzt als nicht versteuertes Einkommen angegeben und müsste laut den Berechnungen bei Elster nach wie vor über 900 € zurückbekommen. Ich habe allerdings gelesen, dass jeder, der mehr als 410 € unversteuert verdient verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben.
    Meine Frage: Was für Auswirkungen hat es, dass ich die Einkünfte aus diesem Werkvertrag erst jetzt angegeben habe? Muss ich mit einer Strafzahlung rechnen? Wird meine Steuerklärung damit hinfällig? Oder bin ich hiervon gar nicht betroffen, weil ich ohnehin für dieses Jahr etwas zurückkriegen müsste?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Werkvertrag bei Steuerklärung

    Durch den Werkvertrag hast du Einkünfte aus freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit erzielt, welche noch nicht versteuert wurden.
    Hierdurch bist du grundsätzlich verpflichte eine Einkommensteuererklärung einzureichen und den entstandenen gewinn aus dem Werkvertrag zu versteuern.

    Die festzusetzende Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, welches alle Einkunftsarten umfasst. Sofern dies zu einer Steuerfestsetzung von Null € führt, wird die nicht bzw. verspätete Erklärungsabgabe wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen haben. Sofern es jedoch zu einer Steuerfestsetzung von mehr als NULL kommt, kann ggf. ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Werkvertrag bei Steuerklärung

      Grüsse, ich möchte wissen, wenn sie eine tabelle haben, um diese direkt zu berechnen, wie ich in meiner neuen arbeit beginne

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        #4
        AW: Werkvertrag bei Steuerklärung

        Hallo JOSEILLO,

        kannst du das mal näher erläutern -> möchtest du wissen was du bei der neuen Arbeit in deiner Steuerklasse verdienst ?

        Tschüß

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