Hallo zusammen,
ich habe meine Steuerklärung für 2016 eingereicht. Die ganze Sache ist etwas kompliziert: Von März bis August war ich Praktikant und habe ein Gehalt etwa auf Mindestlohnniveau erhalten. Ab Mitte Oktober war ich dann regulär angestellt. Für beide Tätigkeiten habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, von denen ich die Daten in die entsprechenden Formulare bei Elster übertragen habe. Die Prüfung bei Elster hat ergeben, dass ich wie erwartet circa 950 € zurückbekommen müsste. Allerdings habe ich im Monat Januar und Februar 2016 noch einen Werkvertrag an einer Universität gehabt und insgesamt einmalig 500 € dafür bekommen. Ich war schon länger an der Universität auf Minijob-Basis angestellt, doch für die zwei Monate machte es keinen Sinn, einen neuen Minijobvertrag aufzusetzen, weshalb sich damals anscheinend für die Werkvertrag-Variante entschieden wurde. Ich habe mich damals mit dem Thema Steuern nicht auseinandergesetzt und keinen großen Unterschied zu dem Minijob-Verhältnis gesehen und entsprechend keine Steuerklärung eingereicht (ich habe allerdings auch nie eine Aufforderung erhalten). Ich habe die 500 € bei der Steuerklärung für 2016 jetzt als nicht versteuertes Einkommen angegeben und müsste laut den Berechnungen bei Elster nach wie vor über 900 € zurückbekommen. Ich habe allerdings gelesen, dass jeder, der mehr als 410 € unversteuert verdient verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben.
Meine Frage: Was für Auswirkungen hat es, dass ich die Einkünfte aus diesem Werkvertrag erst jetzt angegeben habe? Muss ich mit einer Strafzahlung rechnen? Wird meine Steuerklärung damit hinfällig? Oder bin ich hiervon gar nicht betroffen, weil ich ohnehin für dieses Jahr etwas zurückkriegen müsste?
Vielen Dank!
ich habe meine Steuerklärung für 2016 eingereicht. Die ganze Sache ist etwas kompliziert: Von März bis August war ich Praktikant und habe ein Gehalt etwa auf Mindestlohnniveau erhalten. Ab Mitte Oktober war ich dann regulär angestellt. Für beide Tätigkeiten habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, von denen ich die Daten in die entsprechenden Formulare bei Elster übertragen habe. Die Prüfung bei Elster hat ergeben, dass ich wie erwartet circa 950 € zurückbekommen müsste. Allerdings habe ich im Monat Januar und Februar 2016 noch einen Werkvertrag an einer Universität gehabt und insgesamt einmalig 500 € dafür bekommen. Ich war schon länger an der Universität auf Minijob-Basis angestellt, doch für die zwei Monate machte es keinen Sinn, einen neuen Minijobvertrag aufzusetzen, weshalb sich damals anscheinend für die Werkvertrag-Variante entschieden wurde. Ich habe mich damals mit dem Thema Steuern nicht auseinandergesetzt und keinen großen Unterschied zu dem Minijob-Verhältnis gesehen und entsprechend keine Steuerklärung eingereicht (ich habe allerdings auch nie eine Aufforderung erhalten). Ich habe die 500 € bei der Steuerklärung für 2016 jetzt als nicht versteuertes Einkommen angegeben und müsste laut den Berechnungen bei Elster nach wie vor über 900 € zurückbekommen. Ich habe allerdings gelesen, dass jeder, der mehr als 410 € unversteuert verdient verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben.
Meine Frage: Was für Auswirkungen hat es, dass ich die Einkünfte aus diesem Werkvertrag erst jetzt angegeben habe? Muss ich mit einer Strafzahlung rechnen? Wird meine Steuerklärung damit hinfällig? Oder bin ich hiervon gar nicht betroffen, weil ich ohnehin für dieses Jahr etwas zurückkriegen müsste?
Vielen Dank!
Kommentar