Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2021, die letzten Daten dazu habe ich inzwischen bekommen. In einer vermieteten ETW ist 2021 die Heizungsanlage erneuert worden. Es handelt sich um Erhaltungsaufwand (keine Sanierung nach drei-Gewerke-Regel, auch nichts in den vergangenen fünf Jahren). Ich kann die Kosten also als Werbungskosten geltend machen und möchte dies 2021 in voller Höhe tun, nicht über mehrere Jahre verteilt.
Für die Erneuerung hat die WEG eine BAFA-Förderung erhalten, die nach meinem Verständnis von den Werbungskosten abzuziehen ist. Die Förderung ist allerdings erst 2022 an die WEG gezahlt worden, ebenso ist die Schlussrate für die Heizungsanlage erst 2022 bezahlt worden. Was mache ich jetzt mit den Werbungskosten für die Steuererklärung 2021?
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2021, die letzten Daten dazu habe ich inzwischen bekommen. In einer vermieteten ETW ist 2021 die Heizungsanlage erneuert worden. Es handelt sich um Erhaltungsaufwand (keine Sanierung nach drei-Gewerke-Regel, auch nichts in den vergangenen fünf Jahren). Ich kann die Kosten also als Werbungskosten geltend machen und möchte dies 2021 in voller Höhe tun, nicht über mehrere Jahre verteilt.
Für die Erneuerung hat die WEG eine BAFA-Förderung erhalten, die nach meinem Verständnis von den Werbungskosten abzuziehen ist. Die Förderung ist allerdings erst 2022 an die WEG gezahlt worden, ebenso ist die Schlussrate für die Heizungsanlage erst 2022 bezahlt worden. Was mache ich jetzt mit den Werbungskosten für die Steuererklärung 2021?
- Ich setze die in der Abrechnung 2021 unter Reparatur angegebenen Kosten als Werbungskosten an, die auf meine Einheit entfallen sind. Dann sind einige weitere Kleinreparaturen mit erfasst, aber die Schusszahlung der Heizung sowie der BAFA-Zuschuss bleiben unberücksichtigt. Das wird dann in 2022 korrigert (wie? negative Werbungskosten??)
- Ich korrigiere die Werte um die Schlusszahlung und den BAFA-Zuschuss, auch wenn diese erst 2022 geflossen sind?
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