Wenn man die Anzahl der Erklärungen mit der Anzahl der Bürger gleichsetzt, dann entsteht ein falsches Bild davon, wie viele Menschen betroffen sind.
Und wenn ich meine Erklärungen in Bayern auf Papier abgeben würde, was hier ohne Härtefallantrag zulässig ist, dann dürften das alle anderen Eigentümer
in Bayern natürlich auch so machen. Selbst handschriftlich ausgefüllte Erklärungen sind hier zulässig, die Formulare dafür kann man sich bei der Gemeinde
abholen.
Und wenn ich meine Erklärungen in Bayern auf Papier abgeben würde, was hier ohne Härtefallantrag zulässig ist, dann dürften das alle anderen Eigentümer
in Bayern natürlich auch so machen. Selbst handschriftlich ausgefüllte Erklärungen sind hier zulässig, die Formulare dafür kann man sich bei der Gemeinde
abholen.
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