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    #31
    Wenn man die Anzahl der Erklärungen mit der Anzahl der Bürger gleichsetzt, dann entsteht ein falsches Bild davon, wie viele Menschen betroffen sind.

    Und wenn ich meine Erklärungen in Bayern auf Papier abgeben würde, was hier ohne Härtefallantrag zulässig ist, dann dürften das alle anderen Eigentümer

    in Bayern natürlich auch so machen. Selbst handschriftlich ausgefüllte Erklärungen sind hier zulässig, die Formulare dafür kann man sich bei der Gemeinde

    abholen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Charlie24

      Es müssen gem. Haufe-Fachverlag für 36 Mio Grundstücke Steuererklärungen abgegeben werden.

      Wenn ich dann von 30 Mio Erklärungspflichtigen ausgehe, dann ist das natürlich eine Schätzung.

      Baden-Württemberg stellt online m.W. keine amtlichen Steuerformulare zur Verfügung. Ob ich zur Zeit welche beim Finanzamt oder bei der Gemeinde erhalte, ist mir nicht bekannt.

      Freuen Sie sich, daß Sie in Bayern wohnen!

      Kommentar


        #33
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

        Und Sie, warum mischen Sie sich hier überhaupt ein - sind Sie Administrator?
        Findest du dich nicht selbst lächerlich?

        Kommentar


          #34
          multi

          Haben Sie noch was Sinnvolles beizutragen zur Diskussion mit picard777?

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            #35
            Picard777

            "Für Bundesmodellfälle (EFH / ZFH / ETW, unbebaut) gibt es mittlerweile eine "vereinfachte" Onlineerklärung außerhalb von Mein Elster, allerdings keine Ahnung, ob dieses Versprechen eingelöst wurde."

            Korrekt, diese "vereinfachte" Onlineerklärung gibt es hier: https://www.grundsteuererklaerung-fu...ateigentum.de/

            Kommentar


              #36
              Freuen Sie sich, daß Sie in Bayern wohnen!
              Das tue ich zwar, aber sicher nicht wegen der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung auf Papier einzureichen.

              Ich habe meine bisher 5 Erklärungen alle in Mein ELSTER erstellt. Wenn ich mir die Eigentumsverteilung in unserer ländlichen Gegend so ansehe,

              wo die Eigentumsquote überdurchschnittlich ist, würde ich eher schätzen, dass höchstens 20 Mio. Bürger betroffen sind.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #37
                @Uwe64: Netter Shitstorm, den Du da entfacht hast, aber was soll das ? Du darfst gerne Deinen Beitrag #21 zum Thema "EU-Vergleich Computerkenntnisse" und meinen darauf bezogenen Beitrag nochmal lesen. Ich gebe zu, "DAU" war eine etwas zu starke Formulierung, sorry, aber ersetze das durch "User unterhalb mitterer Computerkpompetenz", dann haut es hin.

                Dass "Nicht-PC-Eigentümer" per definitionem nicht zur DAU-Gruppe zählen können mangels Usereigenschaft, sondern dass das eine Sonderkategorie ist (deswegen ja auch "Nicht-PC-Eigentümer / DAUs") , versteht sich doch von selbst ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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