Wie kommst Du auf 30 Mio, die nun in D eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben müssen ? Wenn Eheleute beispielsweise wie häufig 50:50 Eigentümer sind, hast Du zwei Eigentümer, aber nur eine Grundsteuererklärung.
Soweit die Personengruppe der Nicht-PC-Eigentümer / DAUs sich überhaupt mit der Personengruppe der Grundstückseigentümer überschneidet und dies ausreichend begründen kann (in Bayern noch nicht einmal das), kann die Steuererklärung nach Genehmigung des Härtefallantrags in Papier abgeben werden.
Sorry, man kann ja alles Mögliche kritisieren, aber bevor man den Wutbürger und Politikbasher rausholt, sollte man sich vorher etwas informieren. Über das was dann übrig bleibt, kann man gerne diskutieren.
Grundsteuererklärung mit anderen Account?
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Ein Gast antwortete2020 gab es rd. 9 Mio registrierte Elster-Online-Nutzer - wobei da natürlich Doppelzähler wie ich drin sind: Ich nutze (noch) ein Datei-Zertifikat und ein Stick-Zertifikat.
Es müssen jetzt über 30 Mio Bürger eine elektronische Steuererklärung abgeben.
rd. 6 Mio Bürger haben überhaupt keinen PC im Haushalt.
EU-Vergleich "Computerkenntnisse" - Stand 2013 (zdnet):
"Nach Platz zehn im Vorjahr belegt Deutschland nur noch Rang 14. Island führt das EU-Ranking weiterhin an, vor Norwegen und Luxemburg. Gerade bei den 16- bis 24-Jährigen besteht hierzulande Nachholbedarf: Sie schneiden mit Position 27 von 31 besonders schlecht ab. ...Der Untersuchung zufolge verfügt nur rund jeder zweite Deutsche (53 Prozent) über mittlere oder gute Computerkenntnisse. 2008 betrug die Quote noch 60 Prozent, 2011 fiel sie auf 58 Prozent. ... Die Ergebnisse sind beunruhigend. IT-Kompetenzen gehören heute zum Alltag und sind in fast allen Branchen und Berufen erforderlich“, kommentierte Bitkom-Präsident Dieter Kempf. ... Bei den Jüngeren ist der Nachholbedarf in Deutschland noch offensichtlicher. Zwar verfügen laut der Eurostat-Statistik hierzulande mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der 16- bis 24-Jährigen über mittlere oder gute Computerkenntnisse, im europäischen Vergleich reicht das allerdings nur für Platz 27 von 31. Hinter der Bundesrepublik rangieren nur noch das Vereinigte Königreich (66 Prozent), Bulgarien und Mazedonien (je 56 Prozent) sowie Rumänien (45 Prozent)."
Ich glaube nicht, daß wir in den letzten knapp 10 Jahren besser geworden sind ... schaun mer mal
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Ja, Du hast einen Denkfehler gemacht, von Anfang Juli bis Ende Oktober sind es vier Monate, nicht drei :-)
Außerdem gibt es mittlerweile auch kommerzielle Software, die da behilflich sein soll (keine Werbung, ich habe keine Ahnung, ob / wie gut die das hinbekommen haben).
Niemand ist verpflichtet die Angehörigen der steuerberatenden Zunft in Anspruch zu nehmen, es haben auch sicherlich Viele -u.a. viele Forenteilnehmer oder -mitleser- es "irgendwie" hinbekommen.
Für Bundesmodellfälle (EFH / ZFH / ETW, unbebaut) gibt es mittlerweile eine "vereinfachte" Onlineerklärung außerhalb von Mein Elster, allerdings keine Ahnung, ob dieses Versprechen eingelöst wurde.
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Die große Masse an Ein- und Zweifamilienhäuser ist aber so, dass der durchschnittlich gebildete Bürger, der einigermaßen Ordnung in seinen Papieren hat, keinen Steuerberater braucht. Probleme gibt es außer den schwierigen Fällen ja nur bei Begriffen wie Zähler/Nenner oder dem Grundflächenanteil von Eigentumswohnungen.Wer seinen bisherigen Einheitswertbescheid und den Bauantrag oder Kaufvertrag hat, dürfte i. d. R. nur überwindbare technische Probleme haben. Die Grundsteuerportale der Länder, wo man Flurstück, qm und Bodenrichtwerte rauslesen kann, sind soweit ich das gesehen habe, auch eine gute Hilfe. Ich finde Einkommensteuererklärungen deutlich schwieriger, allerdings übt man da jedes Jahr.
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Ein Gast antwortete"unerlaubte Hilfe in Steuersachen" ... "wo kein Kläger, da kein Richter" ...
außerdem - mal eine grundsätzliche Überlegung hierzu: Über 30 Mio Steuererklärungen sollen in 3 Monaten abgegeben werden = 3 Monate x 30 Tage/Monat x 24 Std./Tag x 60 Minuten/Std. x 60 Sekungen/Minute = 7,776 Mio Sekunden
30 Mio Steuererklärung dividiert durch verfügbare 7,776 Mio Sekunden ergibt 3,86 Steuererklärungen pro Sekunde ...
Das ist durch die steuerberatende Zunft nicht zu stemmen - in den Sommermonaten, wo die ganze Mannschaft auch noch 2-4 Wochen im Urlaub ist - mitten in der Corona-Sommerwelle mit entsprechendem Mitarbeiter-Ausfall ...
Habe ich da jetzt einen Denkfehler gemacht ?
Was haben sich die verantwortlichen Politiker dabei gedacht ?
Einfach: Nix!
Oder?
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Man muss unterscheiden zwischen der unerlaubten Hilfe in Steuersachen und der rein technischen Übermittlung einer Erklärung,
für deren Inhalt der Steuerpflichtige selbst verantwortlich zeichnet. In Bayern wurde dazu am Beispiel der LHV folgendes veröffentlicht:
Lohnsteuerhilfevereine sind für Grundsteuererklärungen hingegen nicht beratungsbefugt (§ 4 Nr. 11 StBerG). Hiervon unberührt ist die inhaltlich ungeprüfte
elektronische Erfassung der vom Steuerpflichtigen in Textform an den Lohnsteuerhilfeverein übermittelten Daten für die vorgenannten Erklärungen sowie deren
elektronische Übermittlung durch den Lohnsteuerhilfevereinim Rahmen der Hauptfeststellung. In diesem Fall sind allerdings die Vorgaben des § 87d AO zu
beachten. Hierbei ist insbesondere auf die Pflicht nach § 87d Absatz 2 AO hinzuweisen, nach der die Lohnsteuerhilfevereine entsprechende Daten zur
Identifizierung des Auftraggebers in geeigneter Form aufzeichnen und fünf Jahre aufbewahren müssen.
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Wie gesagt übermitteln darfst du problemlos. Ich würde mir halt vom Nachbarn was unterschreiben lassen, das seine Daten so i. O. sind. Bei den Eltern ist das sicher unnötig.
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Also, in dem mir vorliegenden Anschreiben steht drinnen, dass man die Erklärung auch für eine andere Person übermitteln kann, diese also kein eigenes Konto anlegen muss. Als BEISPIELE sind betreute Personen oder die Eltern genannt.
Ich persönlich würde mich also nicht scheuen, als weiteres BEISPIEL die Erklärung auch für meinen Grundstücksnachbarn Herbert D. zu übermitteln. :-)
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Hallo MBPunkt,
das verwendete Elster-Zerftifikat identifiziert den Datenübermittler eindeutig -> Man erkennt also daran wer hat für wen welche Steuererklärung gesendet.
Das ist ja hier die Problematik.
Tschüß
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Als Halbwissender mal angemerkt, sind nicht die Verwandschafts-, Freundschafts-, oder sonstigen Beziehungsverhältnisse völlig egal?
Ich habe es so verstanden, dass nicht das Absende-Elsterkonto sondern einzig die SteuerID und vor allem die im Anschreiben mitgeteilte und einzutragende Steuernummer des Grundsteuerfalls maßgeblich sind.
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Du musst §87d der AO beachten, deinen Eltern darfst du ansonsten unentgeltlich helfen.https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.htmlWenn ich für meine Eltern die Angaben abschicke, hänge ich dann irgendwie mit im Boot, wenn es falsche Angaben waren? Oder ist die Verantwortlichkeit ganz klar bei meinen Eltern? Meine Eltern werden natürlich bei der Eingabe dabei sein und das abnicken.
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Ich nehme mir mal diesen Thread für eine Zusatzfrage zu diesem Thema: Wenn ich für meine Eltern die Angaben abschicke, hänge ich dann irgendwie mit im Boot, wenn es falsche Angaben waren? Oder ist die Verantwortlichkeit ganz klar bei meinen Eltern? Meine Eltern werden natürlich bei der Eingabe dabei sein und das abnicken.
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Bin doch selbst verheiratet. Und hier spielt keine Seifenoper.
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