Grundsteuererklärung mit anderen Account?

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  • Picard777
    antwortet
    @Gast: Netter Shitstorm, den Du da entfacht hast, aber was soll das ? Du darfst gerne Deinen Beitrag #21 zum Thema "EU-Vergleich Computerkenntnisse" und meinen darauf bezogenen Beitrag nochmal lesen. Ich gebe zu, "DAU" war eine etwas zu starke Formulierung, sorry, aber ersetze das durch "User unterhalb mitterer Computerkpompetenz", dann haut es hin.

    Dass "Nicht-PC-Eigentümer" per definitionem nicht zur DAU-Gruppe zählen können mangels Usereigenschaft, sondern dass das eine Sonderkategorie ist (deswegen ja auch "Nicht-PC-Eigentümer / DAUs") , versteht sich doch von selbst ...

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  • Charlie24
    antwortet
    Freuen Sie sich, daß Sie in Bayern wohnen!
    Das tue ich zwar, aber sicher nicht wegen der Möglichkeit, die Grundsteuererklärung auf Papier einzureichen.

    Ich habe meine bisher 5 Erklärungen alle in Mein ELSTER erstellt. Wenn ich mir die Eigentumsverteilung in unserer ländlichen Gegend so ansehe,

    wo die Eigentumsquote überdurchschnittlich ist, würde ich eher schätzen, dass höchstens 20 Mio. Bürger betroffen sind.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Picard777

    "Für Bundesmodellfälle (EFH / ZFH / ETW, unbebaut) gibt es mittlerweile eine "vereinfachte" Onlineerklärung außerhalb von Mein Elster, allerdings keine Ahnung, ob dieses Versprechen eingelöst wurde."

    Korrekt, diese "vereinfachte" Onlineerklärung gibt es hier: https://www.grundsteuererklaerung-fu...ateigentum.de/

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    multi

    Haben Sie noch was Sinnvolles beizutragen zur Diskussion mit picard777?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Gast Beitrag anzeigen

    Und Sie, warum mischen Sie sich hier überhaupt ein - sind Sie Administrator?
    Findest du dich nicht selbst lächerlich?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Charlie24

    Es müssen gem. Haufe-Fachverlag für 36 Mio Grundstücke Steuererklärungen abgegeben werden.

    Wenn ich dann von 30 Mio Erklärungspflichtigen ausgehe, dann ist das natürlich eine Schätzung.

    Baden-Württemberg stellt online m.W. keine amtlichen Steuerformulare zur Verfügung. Ob ich zur Zeit welche beim Finanzamt oder bei der Gemeinde erhalte, ist mir nicht bekannt.

    Freuen Sie sich, daß Sie in Bayern wohnen!

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn man die Anzahl der Erklärungen mit der Anzahl der Bürger gleichsetzt, dann entsteht ein falsches Bild davon, wie viele Menschen betroffen sind.

    Und wenn ich meine Erklärungen in Bayern auf Papier abgeben würde, was hier ohne Härtefallantrag zulässig ist, dann dürften das alle anderen Eigentümer

    in Bayern natürlich auch so machen. Selbst handschriftlich ausgefüllte Erklärungen sind hier zulässig, die Formulare dafür kann man sich bei der Gemeinde

    abholen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    multi

    haben Sie die Texte von Picard777 gelesen?

    Bürger, die keinen PC haben, als DAUs (dümmster anzunehmender User) zu bezeichnen - ist das Ihrer Meinung nach i.O.?

    Leute wie mich, die nur die Realitäten darstellen, als "Wutbürger und Politikbasher" zu bezeichnen?

    Geht's noch?

    Und Sie, warum mischen Sie sich hier überhaupt ein - sind Sie Administrator?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Gast Beitrag anzeigen

    ey Mann/Frau, auf welchem Stern leben Sie eigentlich?
    Niemand derjenigen, die hier freiwillig helfen, muss sich von dir so angehen lassen.

    Finde zu einem normalen Ton zurück, und bis dahin bleib weg, Herr Steuerberater.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Picard777

    nur in deutschen Pflegeeinrichtungen leben rd. 730.000 Menschen


    dann gibt es mindestens nochmals dieselbe Anzahl Menschen, die von Angehörigen zuhause gepflegt werden

    dann gibt es mindestens nochmals dieselbe Anzahl Menschen, die als nicht-pflegebedürftige Menschen in einem betreuten Altersheim leben

    Picard777

    das sind wohl alles Hartz-IV-Empfänger ohne Grundstückseigentum?

    das sind wohl alle "DAUs"?

    die können alle Computer?

    die haben alle die Möglichkeit und die Fähigkeit, zum Finanzamt zu fahren/laufen/rollen, um sich dort die Formulare abzuholen?

    ey Mann/Frau, auf welchem Stern leben Sie eigentlich?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Charlie24

    "Es müssen jetzt über 30 Mio Bürger eine elektronische Steuererklärung abgeben. - Das stimmt doch so nicht ..."

    "Es besteht eine Pflicht, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch abzugeben. ... Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen kann eine Erklärung in Papierform abgegeben werden." Tz. 21 https://www.bundesfinanzministerium....undsteuer.html

    Und: Ich wäre hocherfreut, wenn Sie mir für Baden-Württemberg einen Link reingeben könnten, über den ich bw-spezifische Grundsteuererklärungsformulare abrufen kann!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Picard777

    "Soweit die Personengruppe der Nicht-PC-Eigentümer / DAUs sich überhaupt mit der Personengruppe der Grundstückseigentümer überschneidet" ...

    Ich mußte "DAUs" googeln - picard777, das ist eine Unverschämtheit sondergleichen, meine Mutter und viele andere Menschen mit Alter Ü70 als DAU (dümmster anzunehmender User) zu bezeichnen!

    Nehmen Sie sich gefälligst etwas zurück!


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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Picard777

    *****
    Unterlassen Sie bitte Bemerkungen wie "Sorry, man kann ja alles Mögliche kritisieren, aber bevor man den Wutbürger und Politikbasher rausholt, sollte man sich vorher etwas informieren" - den Ball spiele ich Ihnen gerne zurück - hier bitte mal nachlesen und informieren:

    Seit dem 1.1.2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Konzept berechnet. Was die Reform für Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter bedeutet – wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick.


    Da beschweren sich
    - Bund der Steuerzahler
    - Haus- und Grund Eigentümerverband

    *****
    "Wie kommst Du auf 30 Mio, die nun in D eine elektronische Grundsteuererklärung abgeben müssen?"
    Die Anzahl der Grundstückseigentümer wird im oben verlinkten Fachartikel des Haufe-Verlages mit rd. 36 Mio angegeben: "Fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet."

    *****
    "Soweit die Personengruppe der Nicht-PC-Eigentümer / DAUs sich überhaupt mit der Personengruppe der Grundstückseigentümer überschneidet und dies ausreichend begründen kann (in Bayern noch nicht einmal das), kann die Steuererklärung nach Genehmigung des Härtefallantrags in Papier abgeben werden."

    Senden Sie mir bitte einen Link zu einer Seite im Internet, wo ich ausfüllbare offizielle Formulare für Baden-Württemberg herunterladen kann!
    Herzlichsten Dank!

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  • USGerman
    antwortet
    ich bin Arzt lebe seit 22 jahren in USA und habe etwas Erfahrung mit software wegen startups und codierung von projecten ..... wenn ich die software ELSTER so versuche zu benutzen (um meine Grundsteuerneubewertung von Immobilien in Dt durchzufuehren) dann - bitte richtig verstehen ohne Humor wuerde ich nur noch schreien - wird mir klar warum Deutschland mit 50 Milliarden Verteidigungsetat keine funktionstuechtige Armee hat..... es ist schon fast komisch diese Software zu erleben ... koennte darueber 1 stunde comedy machen ... umstaendlicher - benutzerunfreudlicher und ineffizienter geht es eigenlich nicht mehr.......

    das war die Einleitung sorry will nicht negative ueberkommen ....aber hab versucht mich mit Zertfikatsdatei (what the f....) anzumelden .. hab dann auch ein e- mail bekommen ... dessen link auf keinem browser funktioniert .... und warte jetzt vermutlich auf die post........ es ist einfach irre.... die 'Hilfe' ...ist ein automatisierter Algorithmus (sehr hilfreich ... sorry)

    ich fass es nicht ... Deutschland wo bist du geblieben

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  • Charlie24
    antwortet
    Es müssen jetzt über 30 Mio Bürger eine elektronische Steuererklärung abgeben.
    Das stimmt doch so nicht ! Es müssen für über 30 Mio Bewertungsobjekte Erklärungen eingereicht werden, davon etwa 6,6 Mio allein in Bayern.

    Hier muss keineswegs elektronisch übermittelt werden, man darf in Bayern auch auf Papier einreichen: https://www.grundsteuer.bayern.de/

    Ich muss in Bayern 5 Erklärungen davon 3 für uns selbst und 2 für Angehörige (§ 15 AO) erstellen. Diese 5 Erklärungen sind seit 02.07.2022 im

    Entwurf fertig, 3 davon sind bereits übermittelt. Nach Freigabe der für Angehörige gefertigten Entwürfe werde ich die dann ebenfalls übermitteln.

    Es kann sein, dass ich noch für 2 weitere Angehörige Erklärungen erstellen muss, die müssen erst noch ihre Daten zusammenstellen. Vielleicht

    schaffen die es aber auch selbst. So kompliziert sind die meisten Fälle ja auch nicht. Für unser eigenes Einfamilienhaus habe ich 20 Minuten

    gebraucht, für meine Stückländerei nur 15 Minuten. Damit meine ich die Datenerfassung in Mein ELSTER. Am zeitaufwändigsten war die Erklärung

    für eine Erbengemeinschaft mit 7 Beteiligten. aber wenn man deren persönliche Daten alle bereits erfasst hat, was der Fall war, weil die auch für die

    Erbschaftsteuererklärung benötigt wurden, ist das auch keine Hexerei.

    Fazit: Meines Erachtens ist das in vier Monaten leistbar

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