Grundsteuererklärung mit anderen Account?

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  • Barete
    Neuer Benutzer
    • 06.07.2022
    • 11

    #1

    Grundsteuererklärung mit anderen Account?

    Hallo,
    ist es möglich/ erlaubt das ich die Grundsteuererklärung meines Vaters und dessen Freundin, (sie hat auch Grundbesitz) mit meinen Elster Account abzugeben?
    Sie haben keinen Schimmer von Computern und Co. deswegen würde ich das übernehmen. Die Daten würden wir dann per Telefon austauschen.

    Gruß
    Barete
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Übermittlung ist auf jeden Fall erlaubt, für deinen Vater darfst du auch die Erklärung erstellen.

    Kommentar

    • Barete
      Neuer Benutzer
      • 06.07.2022
      • 11

      #3
      Für dessen Freundin nicht?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Hilfeleistung ist offiziell nur für Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung erlaubt. Wenn sie dir aber alle Daten gibt und du nur eintippst und die Daten übermittelt wird das niemand kümmern.

        Kommentar

        • Barete
          Neuer Benutzer
          • 06.07.2022
          • 11

          #5
          Sie würde mir die Daten geben und ich tippe sie ein, genau, nur eben über meinen Account. Wir hatten gestern 2 Stunden telefoniert, es scheiterte schon an der Anmeldung bei Elster, ich hab jetzt graue Haare, sonst hat das Telefonat nichts gebracht.

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            Wenn deine Freundin auch Deine Verlobte wäre, dürftest Du sie auch erstellen, siehe den von Kloebi erwähnten § 15 AO.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Ob die Freundin gleichzeitig die Freundin des Vaters und die Verlobte des Sohnes sein will?

              Kommentar

              • Barete
                Neuer Benutzer
                • 06.07.2022
                • 11

                #8
                Eher nicht, ist auch eine ganz andere Generation.

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15389

                  #9
                  Das soll doch kein Hindernis sein

                  Kommentar

                  • Barete
                    Neuer Benutzer
                    • 06.07.2022
                    • 11

                    #10
                    Bin doch selbst verheiratet. Und hier spielt keine Seifenoper.

                    Kommentar

                    • Alsterbaum
                      Neuer Benutzer
                      • 16.10.2021
                      • 2

                      #11
                      Ich nehme mir mal diesen Thread für eine Zusatzfrage zu diesem Thema: Wenn ich für meine Eltern die Angaben abschicke, hänge ich dann irgendwie mit im Boot, wenn es falsche Angaben waren? Oder ist die Verantwortlichkeit ganz klar bei meinen Eltern? Meine Eltern werden natürlich bei der Eingabe dabei sein und das abnicken.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45977

                        #12
                        Wenn ich für meine Eltern die Angaben abschicke, hänge ich dann irgendwie mit im Boot, wenn es falsche Angaben waren? Oder ist die Verantwortlichkeit ganz klar bei meinen Eltern? Meine Eltern werden natürlich bei der Eingabe dabei sein und das abnicken.
                        Du musst §87d der AO beachten, deinen Eltern darfst du ansonsten unentgeltlich helfen.https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • MBPunkt
                          Benutzer
                          • 26.02.2019
                          • 36

                          #13
                          Als Halbwissender mal angemerkt, sind nicht die Verwandschafts-, Freundschafts-, oder sonstigen Beziehungsverhältnisse völlig egal?

                          Ich habe es so verstanden, dass nicht das Absende-Elsterkonto sondern einzig die SteuerID und vor allem die im Anschreiben mitgeteilte und einzutragende Steuernummer des Grundsteuerfalls maßgeblich sind.

                          Kommentar

                          • holzgoe
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.01.2009
                            • 12107

                            #14
                            Hallo MBPunkt,

                            das verwendete Elster-Zerftifikat identifiziert den Datenübermittler eindeutig -> Man erkennt also daran wer hat für wen welche Steuererklärung gesendet.
                            Das ist ja hier die Problematik.

                            Tschüß

                            Kommentar

                            • MBPunkt
                              Benutzer
                              • 26.02.2019
                              • 36

                              #15
                              Also, in dem mir vorliegenden Anschreiben steht drinnen, dass man die Erklärung auch für eine andere Person übermitteln kann, diese also kein eigenes Konto anlegen muss. Als BEISPIELE sind betreute Personen oder die Eltern genannt.

                              Ich persönlich würde mich also nicht scheuen, als weiteres BEISPIEL die Erklärung auch für meinen Grundstücksnachbarn Herbert D. zu übermitteln. :-)

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